TUI Cruises: Hamburger Gericht untersagt irreführende Werbung

TUI Cruises verlor einen Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg. Das Gericht untersagte der Kreuzfahrtreederei eine bestimmte Form der klimabezogenen Werbung zu nutzen.

Falsches Nachhaltigkeitsversprechen

Konkret geht es um die Formulierung „2050 dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb (Net-zero)“. Sie war in einer älteren Version des Internetauftritts von TUI Cruises verwendet worden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte dagegen geklagt (Aktenzeichen 315 O 9/24), weil sie diese Aussage für ein falsches Nachhaltigkeitsversprechen hält. Das Hamburger Landgericht bestätigte diese Einschätzung.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Ob das Unternehmen dagegen Berufung einlegen möchte, ist derzeit nicht bekannt.

Das Gericht vertritt die Ansicht, dass die klimarelevante Formulierung mehrdeutig und damit irreführend ist. Das erklärte ein Sprecher des Landgerichts. Nach Auffassung des Gerichts geht aus der Aussage nicht eindeutig hervor, ob im Kreuzfahrtbetrieb im Jahr 2050 CO2-Emissionen vollständig vermieden werden oder ob eine ausgeglichene Bilanz durch Kompensationsmaßnahmen erreicht wird.

Werbung mit Umweltbezug muss hohe Anforderungen erfüllen

Nach Auffassung des Gerichts müssen Aussagen im Bereich der Werbung mit Umweltbezug hohe Anforderungen in Bezug auf Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit erfüllen, da ein „erhöhter Aufklärungsbedarf“ besteht. Das Maßnahmenbündel, das auf der Internetseite unter der Formulierung dargestellt worden war, erschien dem Landgericht Hamburg nicht ausreichend, um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden.

Gegenstand des Verfahrens war die Grafik des Dekarbonisierungsfahrplans. Ein Sprecher von TUI Cruises teilte auf Anfrage mit, dass eben diese Grafik bereits seit über einem halben Jahr entsprechend angepasst wurde. TUI ist nach wie vor entschlossen, unabhängig von diesem Gerichtsurteil, die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 weiter konsequent umzusetzen und an den ambitionierten Klimazielen festzuhalten, so der Sprecher weiter. 

Ob Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden sollen, möchte das Unternehmen noch prüfen.

Kein Einzelfall

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wies darauf hin, dass eine solche Werbung in vielen Fällen unzulässig sei. Das Hamburger Urteil gegen TUI Cruises betrachtet die Deutsche Umwelthilfe deshalb als richtungsweisend. Viele Werbeaussagen müssten ihrer Ansicht nach dahingehend überprüft werden, gerade wenn Unternehmen mit ihrer zukünftigen Klimafreundlichkeit werben und sie heute noch weit davon entfernt sind.

So reagieren die Aktien des Joint Ventures

TUI Cruises ist ein Joint Venture der TUI AG und der US-Reederei Royal Caribbean Cruises. Jeder der beiden Reisekonzerne hält 50 Prozent der Beteiligungen an TUI Cruises.

Sowohl die TUI-Aktie als auch die Papiere von Royal Caribbean Cruises zeigen sich vom Urteil des Hamburger Landgerichts relativ unbeeindruckt. Die TUI-Titel beschlossen den heutigen XETRA-Handel mit 5,35 Euro. Royal Caribbean Cruises notiert zur Stunde relativ stabil bei 155,18 US-Dollar.

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