Direktversicherung

Direktversicherung

Das Thema Altersvorsorge betrifft jeden Menschen. Schon im jungen Alter ist der richtige Zeitpunkt, ein gut strukturiertes Vorsorgemodell zu schaffen, das nach dem aktiven Arbeitsleben Versorgungslücken schließt. Ein häufig gewählter Weg ist die Direkt Versicherung. Gemäß Betriebsrentengesetz handelt es sich bei der Direkt Versicherung um eine Lebensversicherung, die durch den Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer abgeschlossen wird und für die Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung vorgesehen ist.

Diese wird meistens in Form einer Rentenversicherung abgeschlossen. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, während der Arbeitnehmer der Versicherte ist. Es gibt zwei Arten von Beiträgen: Entweder zahlt der Arbeitgeber den Betrag direkt in die Versicherung ein oder aber er vereinbart mit den Arbeitnehmer, dass ein Teil dessen Bruttogehaltes in die Versicherung fließt (Entgeltumwandlung).

Außerdem erhält der Arbeitnehmer bei der Direkt Versicherung einen festen Zinssatz auf das eingezahlte Kapital. Besonders häufig wird die Direkt Versicherung in mittelständischen Unternehmen angeboten, da der Abwicklungsaufwand gering ist und sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber in den Genuss steuerlicher Vorteile kommen.

Wie wird die Direktversicherung ausgezahlt?

Der versicherte Arbeitnehmer hat die Wahl, wie das Kapital aus der Direkt Versicherung ausgezahlt wird: Entweder erhält er eine Einmalzahlung oder aber lebenslange monatliche Zahlungen zusätzlich zu der gesetzlichen Rente. Die lebenslange Rente wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt. Bei Eintritt in die Rentenphase werden die Leistungen besteuert. Seine Ansprüche muss der Arbeitnehmer direkt an den Versicherer richten.

Direktversicherung und Arbeitgeberwechsel

Wie sieht es eigentlich mit der Direkt Versicherung aus, wenn der Versicherte den Arbeitgeber wechselt? Laut Gesetz hat der Arbeitnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag auf die Versicherungsgesellschaft seines neuen Arbeitgebers zu übertragen und die Zahlungen in die Direkt Versicherung weiterzuführen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsvertrag nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde und eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds umfasst.

Bei einem Arbeitgeberwechsel hat der Versicherte zudem folgende Optionen: Er hat das Recht auf eine Beitragsfreistellung des Vertrages oder kann die Direkt Versicherung als Privatvertrag weiterführen. In diesem Fall sind Steuern und Sozialversicherung notwendig. Hilfreiche Informationen rund um das Thema Arbeitgeberwechsel und Direkt Versicherung bietet der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).