Rentenfonds – Anleger sollten indirektes Emittentenrisiko kennen

Im Fondsbereich gibt es eine große Auswahl, insbesondere bei den offenen Fonds. Hier bieten die entsprechenden Fondsgesellschaften zum Beispiel Geldmarktfonds, Rentenfonds, Aktienfonds und Immobilienfonds an. Die meisten Anleger verbinden mit einer Anlage in offene Fonds, dass es kein Emittentenrisiko gibt. Das trifft allerdings nur in Teilen zu, was zahlreiche Investoren so nicht unbedingt wissen.

Welche Risiken gibt es bei Rentenfonds?

Rentenfonds investieren das Kapital der Anleger in erster Linie oder ausschließlich in verzinsliche Wertpapiere, die sogenannten Renten. Im Allgemeinen gelten solche Rentenfonds als relativ sicher, auch wenn es natürlich darauf ankommt, welche Art von Anleihen der Fonds im Portfolio hat. Grundsätzlich kann es je nach Rentenfonds die nachfolgenden Risiken geben:

  • Kurs- und Preisrisiko

  • Ertragsrisiko

  • Währungsrisiko

Das Kursrisiko beinhaltet, dass der Anteil eines Rentenfonds an Wert verliert. Damit zusammen hängt das Ertragsrisiko, denn es lässt sich selten exakt kalkulieren, mit welcher Rendite die Anleger rechnen können. Sollte der Rentenfonds insbesondere ausländische Wertpapiere in einer fremden Währung im Portfolio haben, gibt es darüber hinaus ein Währungsrisiko. Vielleicht fällt Ihnen bereits auf, dass bei den Risiken der Rentenfonds eine ganz typische Gefahr nicht erwähnt wird, welche viele andere Anlageformen haben: das Emittentenrisiko.

Was ist das Emittentenrisiko?

Das Emittentenrisiko beinhaltet, dass ein Emittent insolvent und somit zahlungsunfähig werden könnte. Wenn also beispielsweise ein Unternehmen Anleihen ausgibt, muss es diese zum Fälligkeitsdatum zurückzahlen. Sollte das Unternehmen jedoch bis dahin insolvent geworden sein, droht dem Anleger der Ausfall seines investierten Kapitals. Dieses Emittentenrisiko gibt es bei zahlreichen Geldanlagen, wie zum Beispiel Aktien und verzinslichen Wertpapieren.

Warum haben Rentenfonds kein klassisches Emittentenrisiko?

Geldmarktfonds, aber auch Aktien- und Rentenfonds, besitzen kein Emittentenrisiko im klassischen Sinne. Der Grund besteht darin, dass die Fondsanteile des Anlegers ein Sondervermögen darstellen. Sollte die Fondsgesellschaft tatsächlich zahlungsunfähig werden, darf dieses Sondervermögen nicht unter den Gläubigern in der Insolvenzmasse verteilt werden. Stattdessen wird es vom Fondsvermögen separiert, sodass Anleger selbst bei Insolvenz der Fondsgesellschaft ihre Anteile zurückgeben können und der Gegenwert gutgeschrieben wird.

Was ist das indirekte Emittentenrisiko bei Rentenfonds?

Wir können festhalten, dass Rentenfonds kein direktes Emittentenrisiko besitzen, wie es zum Beispiel bei Schuldverschreibungen oder auch Aktien der Fall ist. Es existiert allerdings ein indirektes Emittentenrisiko, das im Grunde ein Kursrisiko ist. Es ergibt sich daraus, dass innerhalb des Rentenfonds in der überwiegenden Mehrheit verzinsliche Anleihen im Portfolio sind. Dabei wiederum handelt es sich um Schuldverschreibungen, die ihrerseits ein bereits angesprochenes Emittentenrisiko haben. Das gilt zum Beispiel für folgende Rentenpapiere, die im Portfolio eines Rentenfonds sein können:

  • Unternehmensanleihen

  • Staatsanleihen

  • Inhaberschuldverschreibungen

  • Fremdwährungsanlagen

  • Auslandsanleihen

Nehmen wir nun an, dass einige Emittenten derjenigen Rentenpapiere, die sich im Fonds-Portfolio befinden, insolvent werden. In dem Fall hätte der Fonds einen erheblichen Ausfall, sodass dessen Vermögen sinkt. Das wiederum führt dazu, dass voraussichtlich auch der Wert Ihres Fondsanteils deutlich niedriger sein würde. Exakt das wird als indirektes Emittentenrisiko bei Rentenfonds bezeichnet.

Kann ich mich vor dem indirekten Emittentenrisiko schützen?

Schützen können Sie sich bei Rentenfonds nicht vor dem indirekten Emittentenrisiko. Sie können allerdings darauf achten, welche Rentenpapiere der Fonds im Portfolio hat und wer entsprechend der Emittent ist. Umso besser die Bonität der Emittenten ausfällt, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der jeweilige Herausgeber der Anleihen insolvent wird. Festmachen können Sie das zum Beispiel am Rating, einer Bewertung durch sogenannte Rating-Agenturen.

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