Neue Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmersparzulage – Jetzt in Fonds sparen?

Seit Beginn des Jahres gibt es eine neue Grenze zum Erhalt der Arbeitnehmersparzulage. Die bisherigen Einkommensgrenzen wurden mehr als verdoppelt, sodass schätzungsweise 17 Millionen Menschen zusätzlich von der staatlichen Zulage profitieren. Eine Möglichkeit, wie Sie die Arbeitnehmersparzulage vereinnahmen, ist ein VL-Vertrag mit Beteiligungssparen.

Worum handelt es sich bei der Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage gibt es in Deutschland bereits mehrere Jahrzehnte. Es handelt sich um eine Zulage seitens des Staates, die den privaten Vermögensaufbau fördern soll. Gekoppelt ist die Arbeitnehmersparzulage an einen Vertrag über vermögenswirksamen Leistungen, den sogenannten VL-Vertrag. Zudem wird die Arbeitnehmersparzulage ausschließlich an Arbeitnehmer, Beamte und Auszubildende gezahlt. Bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden, damit Sie die Zulage vereinnahmen können.

Welche Einkommensgrenzen sind einzuhalten?

Bis Ende 2023 beliefen sich die einzuhaltenden Einkommensgrenzen auf 17.900 Euro für Ledige sowie 35.800 Euro für Verheiratete. Diese Grenzen führten dazu, dass nur etwa acht Millionen Menschen berechtigt waren, die Zulage zu erhalten. Seit 2024 liegen die Einkommensgrenzen deutlich höher. Sie belaufen sich nun auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete. Das führt dazu, dass rund 17 Millionen Bundesbürger erstmals ein Anrecht auf die Arbeitnehmersparzulage haben, wenn sie einen VL-Vertrag abschließen.

Bausparen und Beteiligungssparen: 2 Varianten des VL-Vertrages

Wenn Sie sich für einen Vertrag über vermögenswirksamen Leistungen entscheiden, dann können Sie zwischen zwei Varianten wählen:

· Wohnwirtschaftliche Verwendung

· Beteiligungssparen

Hinter einem Vertrag für eine wohnwirtschaftliche Verwendung steckt in den meisten Fällen ein Bausparvertrag. Dieser ergibt Sinn, falls Sie in absehbarer Zeit ein Eigenheim kaufen oder bauen möchten. In diesem Fall beläuft sich die Arbeitnehmersparzulage auf neun Prozent, maximal bezogen auf einen Jahressparbeitrag in Höhe von 470 Euro. Sie erhalten demzufolge höchstens 43 Euro jährlich als Zulage.

Hinter dem Beteiligungssparen steht in der überwiegenden Mehrheit das Fondssparen. In dem Fall schließen Sie einen Fonds-Sparvertrag ab, sodass anschließend in

regelmäßigen Abständen Fondsanteile von Ihrem Sparbeitrag gekauft werden. Die Arbeitnehmersparzulage beläuft sich auf 20 Prozent, maximal für einen jährlichen Sparbeitrag von 400 Euro. Demzufolge erhalten Sie als Höchstbetrag 80 Euro im Jahr an staatlicher Zulage.

Was spricht für das Fondssparen?

Viele Kunden, die sich für einen Vertrag über vermögenswirksamen Leistungen entscheiden, wählen einen Fondssparplan. Der Hauptgrund ist nicht einmal die etwas höhere Zulage mit 80 Euro jährlich. Stattdessen geben die meisten Sparer als Grund an, dass die Rendite durchschnittlich beim Fondssparen deutlich höher als beim Bausparen ist. Das liegt unter anderem daran, dass der Bausparvertrag nur einen relativ geringen Guthabenzins hat und daher als reiner Sparvertrag wenig empfehlenswert ist. Stattdessen hat er seine Stärken vor allem in den günstigen Kreditzinsen, die für das Bauspardarlehen zu zahlen sind.

Die Rendite beim Fondssparen liegt – je nach Fonds – durchschnittlich im Bereich zwischen 4,5 und 6,5 Prozent. Hinzu kommt die zusätzliche Rendite durch die Arbeitnehmersparzulage und häufig ebenso VL-Leistungen, an denen sich die Arbeitgeber beteiligen. Manche sind dazu sogar aufgrund tariflicher Vereinbarungen verpflichtet.

Beispielrechnung mit der Arbeitnehmersparzulage

Lassen Sie uns am Ende des Beitrages anhand einer Beispielrechnung verdeutlichen, welches Vermögen Sie zum Beispiel nach 21 Jahren mit einem Vertrag über vermögenswirksamen Leistungen (Fondssparen) und dem Einbezug der Arbeitnehmersparzulage aufbauen können. Den Zeitraum von 21 Jahren haben wir deshalb gewählt, weil ein VL-Vertrag in der Regel sieben Jahre läuft, Sie jedoch nach Ablauf dieses Zeitraumes stets einen neuen Vertrag bzw. Anschlussvertrag abschließen können. Gehen wir in unserem Beispiel von den folgenden Zahlen aus:

· Art der Fonds: Aktienfonds

· Monatliche Sparbeitrag: 50 Euro

· Arbeitnehmersparzulage: 80 Euro (pro Jahr)

· Durchschnittliche Rendite der Fonds: 5,5 Prozent

· Laufzeit: Insgesamt 21 Jahre

Unter diesen Voraussetzungen verfügen Sie nach 21 Jahren über ein Vermögen von rund 26.500 Euro. Falls Ihr Arbeitgeber sich beispielsweise mit 30 Euro monatlich an den VL-Leistungen beteiligt, hätten Sie lediglich rund 5.000 Euro davon aus eigener Tasche eingezahlt.

Weitere Beiträge aus dieser Kategorie

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.