Oldtimergutachten (§ 23 StVZO): Voraussetzungen, Prozess und Prüfstellen

0

Oldtimer erfreuen sich bei Liebhabern und Sammlern großer Beliebtheit. Sie gelten als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut und haben im Vergleich zu anderen Kfz gesetzliche und steuerliche Vorteile. Da ist es nicht verwunderlich, dass so mancher Oldtimer-Fan die betagten Fahrzeuge auch als Investment nutzt.

Um ein altes Fahrzeug als Oldtimer gemäß § 2 Nr. 22 FZV anerkennen und für den Straßenverkehr zulassen zu lassen, muss es bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO dient als Nachweis dafür.

Das Oldtimergutachten und seine Bedeutung

Ein Oldtimergutachten nach § 23 StVZO ist erforderlich, um ein Fahrzeug als Oldtimer und kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut einzustufen. Ein Fahrzeug gilt grundsätzlich als Oldtimer, wenn es:

  • Vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal in Verkehr kam
  • Weitestgehend dem Originalzustand entspricht
  • Über einen guten erhaltungswürdigen Zustand verfügt
  • Der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient

Um festzustellen, ob alle Bedingungen erfüllt sind, muss eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (aaSoP) oder einen Prüfingenieur (PI) erfolgen. Die Ergebnisse seiner Untersuchung werden im Oldtimergutachten dokumentiert.

Voraussetzungen für das H-Kennzeichen

Für ein anerkanntes kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut kann das H-Kennzeichen beantragt werden, welches das Fahrzeug im Straßenverkehr als historisches Fahrzeug ausweist. Oldtimer mit einem H-Kennzeichen dürfen ohne Umweltplakette in allen Umweltzonen fahren und profitieren von einer reduzierten Kfz-Steuer. Zwingende Voraussetzung für das H-Kennzeichen ist ein positives Oldtimergutachten nach § 23 StVZO.

Voraussetzungen für das rote 07-Kennzeichen

Oldtimerbesitzer, die das 07-Kennzeichen beantragen möchten, benötigen ebenfalls ein Oldtimergutachten nach § 23 StVZO. Das 07-Kennzeichen ist besonders für Halter und Sammler interessant, die mehrere Oldtimer besitzen und diese nur gelegentlich nutzen möchten, da es als Wechselkennzeichen genutzt werden kann. Wissen sollte man, dass Oldtimer mit einem 07-Kennzeichen nicht überall und auch nicht jeden Tag gefahren werden dürfen.

Der Umfang des Oldtimergutachtens

Damit ein Oldtimergutachten ausgestellt werden kann, muss der Gutachter eine Untersuchung nach der Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO vornehmen. Hierbei werden die Originalität der Hauptbaugruppen sowie der Pflege- und Erhaltungszustand des Fahrzeugs unter die Lupe genommen. Die Begutachtung erfolgt gemäß Anforderungskatalog, in dem die Anforderungen und Beurteilungskriterien klar definiert sind. Je nach Situation und Fahrzeug können eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO oder eine offizielle Hauptuntersuchung (HU) oder eine Vollabnahme nach § 21 StVZO erforderlich sein, die ebenfalls im Oldtimergutachten vermerkt werden. Es gibt folgende Möglichkeiten:

  1. Das Fahrzeug ist bereits zugelassen.
  2. Das Fahrzeug ist derzeit außer Betrieb gesetzt und soll erneut zugelassen werden
  3. Das Fahrzeug stammt aus dem Ausland und soll nun in Deutschland zugelassen werden
  4. Das Fahrzeug benötigt grundsätzlich eine Betriebserlaubnis
  5. Das Fahrzeug hat noch keine Zulassung und soll ein rotes Oldtimer Kennzeichen bekommen

Für das Oldtimergutachten werden folgende Elemente geprüft und dokumentiert:

  • Sind die Fahrzeugdaten korrekt?
  • Wie ist der Zustand der Hauptbaugruppen? Dazu zählen Aufbau und Karosserie (also Außenhaut, Lack, Karosserie), Fahrwerk und Rahmen, Motor und Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Bereifung und Räder, Elektrische Anlage (Lichttechnik, Radio, sonstiges), Innenraum (Sitze, Gurte, Armaturenbrett, behindertengerechte Bedienung).
  • Bei Motorrädern: spezifische Besonderheiten wie Kraftstofftank, Abgasanlage, Sitz bzw. Sitzbank
  • Bei Nutzfahrzeugen: spezifische Besonderheiten wie Aufbau und Lackierung

Bei allen Elementen der Hauptbaugruppen wird der Pflege- und Erhaltungszustand in Abgrenzung zu normalen alten Fahrzeugen betrachtet, geprüft, ob die einzelnen Elemente original oder zeitgenössisch sind oder ob eine Umrüstung vorliegt. Eventuelle Abweichungen vom Originalzustand werden im Gutachten dokumentiert.

Ergebnis der Oldtimerbegutachtung: Beurteilung und Dokumentation

Am Ende einer Oldtimerbegutachtung bewertet der Gutachter, ob das untersuchte Fahrzeug gemäß § 23 StVZO als Oldtimer und kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft werden kann. Des Weiteren werden im Gutachten relevante Vermerke zur Hauptuntersuchung, zum Gutachten nach § 21 StVZO oder zum Nachweis der erteilten Einzelbetriebserlaubnis festgehalten. Seit 2011 verzichtet man zur Vereinfachung auf eine Bewertungsskala, da diese für die Erteilung eines Oldtimer Kennzeichens irrelevant ist. Der Zulassungsbehörde genügt ein positives Ergebnis des vollständigen Oldtimergutachtens.

Zuständige Institutionen für die Ausstellung von Oldtimergutachten

Ein Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Zuteilung eines Oldtimer Kennzeichens darf nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, von einem Prüfer (aaSoP) einer Technischen Prüfstelle (TP) oder von einem Prüfingenieur (PI) einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (aaÜO) ausgestellt werden.Die einzigen Organisationen, die bundesweit Technische Prüfstellen betreiben und zugleich als amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen agieren, zählen der TÜV und die DEKRA. Die Prüfingenieure der GTÜ und der KÜS sind ebenfalls befugt, Fahrzeuge zu begutachten und Oldtimergutachten als Dokument zu erstellen.

Die Begutachtung des Fahrzeugs und die Ausstellung des Oldtimergutachtens finden üblicherweise an den Standorten der Prüf- und Servicezentren der jeweiligen Technischen Prüfstelle oder amtlich anerkannten Überwachungsorganisation statt. In manchen Fällen können die befugten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieure der Organisationen die Begutachtung und weitere Untersuchungen wie die Hauptuntersuchung (HU) auch in einer Kfz-Werkstatt vor Ort durchführen.

Kosten eines Oldtimergutachtens

Die Kosten für die Begutachtung zur Einstufung als Oldtimer gemäß § 23 StVZO hängen von verschiedenen Faktoren ab: durchführende Organisation, Art des Fahrzeugs, zulässige Gesamtmasse und erforderliche Untersuchungen im Rahmen der Begutachtung. In der Regel sind Kosten zwischen 100 und 200 Euro zu erwarten.

Unterlagen für das Oldtimergutachten

Folgende Unterlagen und Informationen sind für das Oldtimergutachten notwendig, um die Identifikation des Fahrzeugs zu ermöglichen und um dem Gutachter die Arbeit zu erleichtern. Dazu gehören:

  • Original-Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) oder TP-Nummer
  • Zulassungsbescheinigungen
  • Angaben zum Hersteller, zum Fahrzeugtyp und zum Baujahr/Herstellungsdatum
  • Datum der Erstzulassung
  • Aktuelles amtliches Kennzeichen

Falls aufgrund fehlender oder uneindeutiger Fahrzeugidentifikationsnummer keine Identifizierung des Fahrzeugs möglich ist, wird gemäß § 59 Abs. 3 StVZO verfahren. Um die Originalität des Fahrzeugs nachzuweisen, muss das Fabrikschild vorhanden sein und die Motornummer oder der Motortyp bzw. die Kennzeichnung müssen original und ersichtlich oder zumindest nachvollziehbar sein. Nachweise über erfolgte Veränderungen am Fahrzeug sind ebenfalls vorzulegen.

Originalitätsnachweise, wie frühere Gutachten, Broschüren, Dokumentationen zum Modell, Originalprospekte, Betriebsanleitungen, Testberichte, der Fahrzeugbrief eines Fahrzeugs des gleichen Typs sowie andere aussagekräftige Unterlagen zum Fahrzeug und seiner Geschichte können zusätzlich hilfreich sein. Die zuständigen Überwachungsorganisationen und Prüfer informieren auf Nachfrage in der Regel darüber, welche Dokumente im Einzelfall genau benötigt werden. Sie geben auch Tipps und Hilfestellungen bei der Beschaffung geeigneter Nachweise.

Weitere Beiträge aus dieser Kategorie
Diesen Beitrag kommentieren

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.