Kapitallebensversicherung – Sparen und Absichern als Paket

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Eine Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung kombiniert verschiedene Ziele: Zum einen wird Kapital für später angespart, zum anderen wird auch im Todesfall vor Vertragsende ein gewisser Betrag garantiert ausbezahlt. Manche Versicherungen ermöglichen die Auszahlung im Erlebensfall auch als monatliche Rente. Man sorgt also für das Alter vor und entlastet gleichzeitig die Angehörigen, die meistens die Begünstigten im Todesfall sind.

Trotz sinkender Zinsen gehören Lebensversicherungen seit vielen Jahren zum Standard. Alte Verträge haben zum Teil noch recht attraktive Konditionen mit hohen Garantiezinsen. Bei den heutigen Verträgen ist die garantierte Verzinsung aber viel niedriger als früher. Da darf bezweifelt werden, ob sie als Altersvorsorge-Instrument immer noch uneingeschränkt zu empfehlen sind. Ein aufmerksamer Vergleich und eine genaue Abwägung der Ziele und Möglichkeiten lohnen sich in jedem Fall. 

Niedrige Zinsen machen Lebensversicherungen unrentabel

Verbraucherschutzorganisationen wie der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentralen kritisieren immer wieder die mangelnde Transparenz bei der Gewinnbeteiligung von Lebensversicherungen. Die Versicherungsbranche weist solche Anschuldigungen zurück und beschuldigt die Kritiker der Falschinformation.

Tatsächlich verlieren Lebensversicherungen aufgrund der anhaltend niedrigen Zinsen an Rentabilität. Wegen dieser Entwicklung werden auch immer weniger neue Renten- oder Lebensversicherungen abgeschlossen. Die Folgen sind spürbar: Laut einer Analyse von Franke und Bornberg im Map-Report hat mittlerweile bereits mehr als ein Viertel der Versicherten ihre Lebensversicherung beitragsfrei gestellt, da sie entweder kein Geld mehr einzahlen möchten oder können.

Kapitalbildende Le­bens­ver­si­che­rung und ähnliche Produkte

Klassische Lebens- und Rentenversicherungen sind in der Regel langfristige Sparprodukte, die vorwiegend der Altersvorsorge dienen. Eine Lebensversicherung enthält stets einen Todesfallschutz, sodass die Familie im Todesfall des Versicherten vor Vertragsablauf finanziell abgesichert ist. Bei einer Rentenversicherung kann dieser Schutz zusätzlich abgeschlossen werden. Im Unterschied zur Lebensversicherung, die das Geld bei Ablauf einmalig auszahlt, erfolgt die Auszahlung bei einer Rentenversicherung in der Regel als lebenslange Rente.

Es existieren weitere Arten von Lebensversicherungen, beispielsweise fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, bei denen das Kapital ganz oder teilweise in Investmentfonds investiert wird. Aufgrund hoher Kosten werden viele dieser Produkte jedoch als weniger empfehlenswert eingestuft. 

Eine neuere Alternative sind sogenannte Indexpolicen, die in den letzten Jahren an Beliebtheit gewonnen haben. Bei dieser Variante wird die Verzinsung des Sparanteils an die Wertentwicklung eines bestimmten Index, beispielsweise eines Aktienindex wie dem DAX oder Euro Stoxx 50, gekoppelt. Dank garantierter Mindestverzinsung bieten sie eine gewisse Sicherheit. Diese fällt jedoch in der Regel niedriger aus als bei klassischen Lebensversicherungen. Im Gegenzug haben die Versicherten die Chance, von der positiven Entwicklung des zugrunde liegenden Index zu profitieren und so eine höhere Rendite zu erzielen. Die Wertentwicklung einer Indexpolice entspricht nicht direkt der Wertentwicklung des Index, sondern weicht meist aufgrund verschiedener Faktoren wie Partizipationsraten, Caps oder Sicherungssystemen ab. Vor Abschluss einer Indexpolice empfiehlt es sich, genau zu prüfen, welche Konditionen gelten und ob diese zu den individuellen Anforderungen und zur persönlichen Risikobereitschaft passen.

Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen zählen ebenfalls zu den Lebensversicherungen, aber sie haben keine kapitalbildende Funktion. Bei ihnen handelt es sich um sinnvolle Versicherungsprodukte, die Risiken absichern.

Den Höchstrechnungszins bestimmt die Politik

Das wichtigste Verkaufsargument der Versicherungsindustrie für klassische Lebens- und Rentenversicherungen ist die Sicherheit. Jeder Vertrag hat einen Garantiezins, der bis zum Vertragsende konstant bleibt und einen Mindestwert des Guthabens garantiert. Der sogenannte Höchstrechnungszins, der politisch reguliert ist, befindet sich jedoch seit Jahren im Sinkflug und liegt seit 01.01.2022 bei nur noch 0,25 Prozent.

Je niedriger der Höchstrechnungszins ist, desto unattraktiver erscheinen klassische Verträge. Wichtig für den Versicherungsnehmer ist, dass der Garantiezins nicht für den gesamten Versicherungsbeitrag gilt, sondern nur für den Sparanteil, der nach Abzug von Abschlussprovision, Verwaltungskosten und Todesfallleistung übrig bleibt und je nach Vertrag unterschiedlich hoch ausfällt.

Geförderte Altersvorsorgeverträge, wie die Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge, sind unter bestimmten Bedingungen attraktiv, nämlich wenn der Vertrag geringe Kosten hat und hohe staatliche Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge gewährt werden. Diese Förderungen sind entscheidend für eine positive Vertragsentwicklung.

Die Abschluss- und Verwaltungskosten der einzelnen Anbieter schwanken übrigens stark. Wer nicht möchte, dass die Ersparnisse davon aufgefressen werden, sollte vor dem Abschluss die Angebote auch dahingehend vergleichen.

Über­schuss­be­tei­li­gung als spannende Variable

Nicht nur die Garantieverzinsung ist ausschlaggebend für die Vertragsrendite. Versicherte werden auch an den laufenden Gewinnen beteiligt, die aus Investments und Anlagen der Versicherung resultieren, der sogenannten Überschussbeteiligung. Garantiezins und Überschussbeteiligung zusammen ergeben die laufende Verzinsung des Sparanteils, die allerdings, so wie die allgemeine Zinsentwicklung, seit Jahren ebenfalls rückläufig ist.

Die Überschussbeteiligung wird von den Versicherern jedes Jahr neu festgelegt. Bereits zugesagte laufende Überschüsse aus den vergangenen Jahren sind festgeschrieben und können nicht mehr gestrichen werden. Theoretisch kann es aber vorkommen, dass der Lebensversicherer in bestimmten Jahren keine Überschüsse zuteilt und lediglich den Garantiezins auszahlt.

Schlussüberschuss erhöht die Gesamtredite

Bei Vertragsende erhält der Versicherungsnehmer noch den Schlussüberschuss und eine Beteiligung an den Bewertungsreserven des Unternehmens. Der Schlussüberschuss macht im Schnitt etwa 20 Prozent der Gesamtrendite von Lebens- und Rentenversicherungen aus. Allerdings ist er nicht garantiert, sondern hängt einzig und allein von der Situation des Unternehmens am Vertragsende ab. Laut der Ratingagentur Assekurata betrug die Gesamtverzinsung, einschließlich Schlussüberschuss, bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen im Jahr 2019 etwa 3 Prozent. Ohne Abzüge für Abschluss und Verwaltung wäre die Gesamtverzinsung im Durchschnitt allerdings um 0,76 Prozentpunkte höher.

Altverträge mit hohen Garantieverzinsungen belasten nicht nur die Versicherer

Das Hauptproblem für neue Lebensversicherungskunden besteht darin, dass Versicherer einen großen Teil ihres Geldes für Altverträge mit hohen Garantieverzinsungen aufwenden müssen. So wurden in den Jahren 1994 bis 1999 noch 4 Prozent Zinsen garantiert, die auch heute erfüllt werden müssen. Und das geschieht auf Kosten der Versicherten mit niedrigeren Garantien.

Assekurata hat ermittelt, dass mittlerweile fast die Hälfte aller Verträge einen Garantiezins von mindestens 3 Prozent hat, weshalb die Versicherer 2018 durchschnittlich 2,75 Prozent Garantieverzinsung für die Gesamtheit der Verträge aufbringen mussten. Das ist deutlich mehr als die 0,9 Prozent, die Neukunden im selben Jahr garantiert wurden. 

Damit sie diese Garantien auch in Zukunft erfüllen können, müssen die Lebensversicherungen eine Rücklage, die sogenannte Zinszusatzreserve, bilden. Ohne sie wären sie wahrscheinlich demnächst nicht mehr in der Lage, die hohen zugesagten Zinsen aus den laufenden Altverträgen zu finanzieren. 

Seit 2020 müssen alle Verträge mit einem Garantiezins von 1,73 Prozent oder höher aus dieser Reserve unterstützt werden. Dies beeinträchtigt die Aussichten auf Überschussbeteiligung für Neuverträge, da das erwirtschaftete Geld der Versicherer zunächst in die Zinszusatzreserve fließt.

Tipps für laufende Verträge

Wer bereits eine Lebens- oder Rentenversicherung hat, sollte den Vertrag keinesfalls voreilig kündigen, auch wenn er nicht mehr zu den aktuellen Lebensumständen passt. Der Vertrag sollte sorgfältig geprüft werden, denn viele ältere Verträge bieten hohe Garantiezinsen und stellen eine attraktive Geldanlage dar.

Falls die Beiträge zu hoch erscheinen, besteht die Möglichkeit, diese zu reduzieren oder den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn es sich um einen Vertrag mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung handelt. Da sollte der Versicherungsnehmer im Vorfeld klären, unter welchen Umständen dieser Versicherungsschutz erhalten bleibt bzw. unter welchen er erlischt.

Wenn die Lebensversicherung gar nicht mehr passen sollte, gibt es neben der Kündigung auch noch die Alternativen Verkauf und Beleihung. 

Der Verkauf läuft über spezialisierte Unternehmen, die Lebensversicherungen auf dem Zweitmarkt oder über Online-Plattformen kaufen. Diese Anbieter zahlen in der Regel einen höheren Betrag als den Rückkaufswert, den die Versicherungsgesellschaft bietet. Vor dem Verkauf sollte man dennoch mehrere Angebote einholen und vergleichen.

Bei der Beleihung wird der Vertrag als Sicherheit für einen Kredit bei einer Bank oder einem spezialisierten Finanzdienstleister hinterlegt. Die Höhe des Kredits hängt vom Rückkaufswert der Lebensversicherung ab. Der Vorteil der Beleihung besteht darin, dass der Versicherungsschutz erhalten bleibt und die Ansprüche aus dem Vertrag nicht aufgegeben werden müssen. Man sollte jedoch beachten, dass für den Kredit Zinsen anfallen und die Rückzahlung des Kredits gewährleistet sein muss.

Eine Kündigung kann dann sinnvoll sein, wenn der Vertrag erst seit kurzer Zeit besteht und man mit dem Abschluss unzufrieden ist, beispielsweise weil der Vermittler starken Druck ausgeübt hat. In solchen Fällen kann durch die Kündigung zumindest ein Teil der Abschlussprovision vermieden werden, da diese meist über die ersten fünf Jahre verteilt wird.

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