Heizungsgesetz: Ab jetzt Bezuschussung für alle Eigentümer möglich

Vermieter können einen Zuschuss bekommen, wenn sie ihre alte Heizung austauschen – und seit gestern gilt das Heizungsgesetz für alle: Privatleute, Unternehmen und Kommunen. Bislang war die Bezuschussung privaten Eigentümern von Mehrfamilienhäusern und selbst genutzten Einfamilienhäusern vorbehalten. Die Zahl der Förderanträge blieb bisher allerdings hinter den Erwartungen zurück.

Dritte Förderrunde

Ab sofort können alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer eine staatliche Unterstützung beantragen, wenn sie ihre alte Gas- oder Ölheizung gegen eine klimafreundlichere Alternativen austauschen. Neben den bisher Berechtigten können nun auch Kommunen, Unternehmen und selbst Vermieter von Einfamilienhäusern einen entsprechenden Antrag stellen. Das teilte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit.

Die dritte Förderrunde des umstrittenen Heizungsgesetzes ist angelaufen und damit steht das Verfahren endlich allen vorgesehenen Gruppen offen. Zuvor konnten bereits private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und selbst genutzten Einfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften mit Zentralheizungen oder Ähnlichem die Förderung in Anspruch nehmen.

Bis zu 70 Prozent Förderung möglich

Unabhängig davon, ob es sich um ein Wohn- oder ein Geschäftsgebäude handelt, sind Zuschüsse zwischen 30 und 70 Prozent möglich. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Einkommen, der Geschwindigkeit und der Umsetzung des Heizungstauschs. Für Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro, die die Immobilie selbst bewohnen, können einen Einkommensbonus von 30 Prozent bekommen. Für den frühzeitigen Austausch von alten Gas- und Ölheizungen, von Nachtspeicherheizungen und alten Biomasseheizungen erhalten sie bis 2028 zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Wenn die Wärmepumpen Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel verwenden, kommt laut Ministerium ein Effizienzbonus von weiteren fünf Prozent hinzu. Generell sieht das neue Heizungsgesetz vor, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Allerdings gilt diese Regelung zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Vorhandene Heizungen dürfen weiter betrieben werden.

Förderanträge weit hinter den Erwartungen

Bislang wurden nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) rund 93.000 Förderzusagen erteilt. Darin enthalten sind auch Zusatzanträge von Eigentümern in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften. Das BMWK rechnet jedoch mit einem Anstieg der Förderzahlen, da nun die restlichen Berechtigungsgruppen hinzukommen. Seit dem Start im Februar stieg die Zahl der Förderungen pro Monat zwar kontinuierlich, doch sie liegt weit hinter den Erwartungen. 

Absatz von Wärmepumpen stark rückläufig

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) teilte Ende Juli mit, dass der Absatz von Wärmepumpen zuletzt sogar eingebrochen ist. Im ersten Halbjahr wurden nur 90.000 Geräte verkauft. Das sind 54 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Das vergangene Jahr war ein Rekordjahr für den Absatz von Wärmepumpen gewesen und man war eigentlich davon ausgegangen, dass sich dieser Trend fortsetzen würde. 

Als mögliche Gründe für den Absatzrückgang in diesem Jahr vermutet das BMWK Vorzieheffekte und höhere Zinsen. Der BDH hofft durch die Fördermöglichkeit für weitere Gruppen auf einen Anstieg der Zusagen. Ein Sprecher erklärte, man sei vorsichtig optimistisch, dass das zweite Halbjahr besser laufen werde als das erste. Dennoch rechnet der Verband bis zum Jahresende mit einem Absatz von höchstens 200.000 Wärmepumpen. Das Ziel der Bundesregierung war gewesen, genügend Anreize zu bieten, um ab 2024 bundesweit jedes Jahr 500.000 neue Wärmepumpen in Betrieb zu nehmen.

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