Geldanlage und Steuern – was Anleger aktuell wissen sollten

Das Thema Steuern wird im Anlagebereich deshalb noch etwas interessanter, weil die Zinsen steigen. Manche Sparer und Anleger werden dadurch vermehrt ihren Freibetrag überschreiten, nämlich den Sparer-Pauschbetrag. Dieser besagt, dass bis zu einer bestimmten Höhe die Gewinne aus Geldanlagen steuerfrei sind. Daher möchten wir aktuell zusammenfassen, was Sie als Anleger und Sparer zum Thema Geldanlage und Steuern wissen sollten.

Alle Gewinne aus Geldanlagen sind zu versteuern

Zunächst kurz zu den Grundlagen: Es ist in Deutschland so, dass sämtliche Gewinne, die aus Kapitalvermögen resultieren, steuerpflichtig sind. Diese fallen in den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn Kunden also ihre Gelder anlegen. Steuerpflichtig sind dann Gewinne aller Art, die je nach Kapitalanlage wie folgt aussehen können:

  • Zinsen

  • Dividenden

  • Ertragsausschüttung von Fonds

  • Kursgewinne

  • Währungsgewinne

Es ist demnach im Hinblick auf die Steuer unerheblich, welche Art von Gewinnen Sie aus Kapitalvermögen erzielen, denn alle Einnahmen sind entsprechend steuerpflichtig.

Versteuerung durch die Abgeltungssteuer zu 25 Prozent

Zuständig für die Besteuerung von Gewinnen aus Kapitalvermögen ist in Deutschland die sogenannte Abgeltungssteuer. Dabei handelt es sich um eine Quellensteuer, da diese dort abzuführen ist, wo die Gewinne entstehen, also an der Quelle. Die Abgeltungssteuer hat einen einheitlichen Steuersatz in Höhe von 25 Prozent.

Dazu kommen können zusätzlich ein Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer, sodass sich der gesamte Steuersatz auf etwas mehr als 27 Prozent belaufen kann. Allerdings kann der Steuersatz auch geringer ausfallen, wenn nämlich Ihr persönlicher Steuersatz unterhalb von 25 Prozent liegt. Dann müssen Sie lediglich beim Finanzamt beantragen, dass eben nicht der Abgeltungssteuer-Satz greift, sondern Ihr persönlicher Steuersatz.

Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro nutzbar

Grundsätzlich sind zwar sämtliche Gewinne aus Geldanlagen steuerpflichtig. Auf der anderen Seite steht jedem Bürger jedoch ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro zur Verfügung. Das bedeutet: Sollten Sie beispielsweise pro Jahr aus der Geldanlage einen Ertrag von 800 Euro generieren, wären diese zwar auf der einen Seite steuerpflichtig. Auf der anderen Seite findet jedoch keine effektive Besteuerung statt, weil die Erträge noch innerhalb Ihres Sparer-Pauschbetrages in Höhe von 1.000 Euro liegen. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, muss der überschüssige Anteil an Erträgen im Rahmen der Abgeltungssteuer versteuert werden.

Kapitalerträge im Idealfall bis zu knapp 11.000 Euro steuerfrei

Es gibt nicht wenige Anleger in Deutschland, bei denen die Erträge aus Geldanlagen pro Jahr bis zu fast 11.000 Euro steuerfrei sind. Wie kann das sein? Der Grund ist relativ einfach: Jedem Bürger hierzulande steht ein Grundfreibetrag zur Verfügung, der sich momentan auf knapp 11.000 Euro beläuft. Sollten Sie neben den Einkünften aus Kapitalvermögen keine weiteren Einnahmen haben, beispielsweise aus einer abhängigen Beschäftigung, könnten Sie den vollen Grundfreibetrag für die Gewinne aus Geldanlagen nutzen. Das bedeutet, dass zum Beispiel Zinsen, Dividenden und Kursgewinne pro Jahr bis zu knapp 11.000 Euro betragen dürfen, damit trotzdem effektiv keine Steuern gezahlt werden müssen.

Haltedauer ist unerheblich für die Steuerpflicht

Früher gab es die sogenannte Spekulationssteuer. Eine Eigenschaft bestand darin, dass Gewinne aus Kapitalvermögen nur dann steuerpflichtig waren, wenn diese mit einer Haltedauer von unter einem Jahr verbunden waren. Wer also beispielsweise Aktien 13 Monate im Depot hatte, der konnte die Gewinne steuerfrei vereinnahmen. Allerdings wurde die Spekulationssteuer mit der Abgeltungssteuer abgeschafft, sodass es heutzutage steuerlich irrelevant ist, über welchen Zeitraum Sie die Geldanlage genutzt haben.

Was gilt bei ausländischen Geldanlagen?

Viele Anleger nutzen Möglichkeit, ihr Geld nicht bei einer deutschen Bank, sondern beispielsweise im Ausland anzulegen. Dann stellt sich ebenfalls die Frage nach der Steuerpflicht. Meistens ist es so geregelt, dass der im Ausland gültige Steuersatz auf Kapitalvermögen anzuwenden ist. Allerdings mit einer Einschränkung: Mit vielen Ländern hat Deutschland ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen. Das sorgt dafür, dass nicht im Ausland und zusätzlich in Deutschland eine Besteuerung stattfindet. Oftmals gilt bei solchen Doppelbesteuerungsabkommen ein Steuersatz von 15 Prozent, mit dem dann die Geldanlagen im Ausland besteuert werden.

Weitere Beiträge aus dieser Kategorie

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.