Änderungen 2024 – Mehr Geld zum Sparen übrig durch Steuerersparnisse und höhere Einnahmen?

Viele Experten rechnen in 2024 mit einem spannenden Jahr, was zum Beispiel die Entwicklung der Energie- und Lebensmittelpreise angeht. Die meisten Fachleute gehen davon aus, dass die Inflation weiter sinken wird, sodass die Menschen nicht mehr so viele „Preisaufschläge“ zahlen müssen. Darüber hinaus gibt es einige Änderungen im finanziellen Bereich, die einerseits zur Steuerersparnissen und zum anderen zu höheren Einnahmen führen können. Wir möchten im Beitrag auf die wichtigsten Änderungen in diesem Bereich eingehen.

Grundfreibetrag der Einkommensteuer steigt

Wie nahezu jährlich, so steigt auch in 2024 der Grundfreibetrag im Rahmen der Einkommensteuer auf aktuell 11.784 Euro und damit um 180 Euro an. Bis zu diesem Betrag müssen Sie Ihr Einkommen nicht versteuern, sodass Sie dadurch eine durchschnittliche Steuerersparnis aufgrund der Erhöhung zwischen 50 und 100 Euro im Jahr haben können.

Einkommen für Spitzensteuersatz steigt ebenfalls

Eine Erhöhung gibt es auch beim für den Spitzensteuersatz relevanten Einkommen. Dieser Steuersatz beträgt bekanntlich 42 Prozent und wurde bisher ab einem Einkommen von 62.810 Euro berechnet. In 2024 steigt dieses Einkommen um fast 4.000 Euro auf 66.741 Euro an, was durchaus zu einer deutlicheren Steuerersparnis für sehr gut verdienende Menschen führen kann.

Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro

Ebenfalls mehr Geld in der Tasche werden Menschen im Niedriglohnsektor haben, die bisher den Mindestlohn erhalten. Dieser steigt nämlich im Bereich des allgemeinen Mindestlohns um 0,42 Euro auf jetzt 12,41 Euro an. Noch um einiges mehr verdienen Beschäftigte in der Pflege mindestens, denn dort gibt es 19,50 Euro pro Stunde für Pflegefachkräfte. Selbst Pflegehilfskräfte kommen nun auf 15,50 Euro pro Stunde als Minimum.

Arbeitnehmer-Sparzulage – Deutliche Erhöhung der Einkommensgrenzen

Eine starke Erhöhung gibt es bei den Einkommensgrenzen, die zum Erhalt der sogenannten Arbeitnehmer-Sparzulage gelten. Dieses wird auf vermögenswirksame Leistungen gezahlt, die der Sparer in einen Vertrag fließen lässt. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für Alleinstehende von bisher 17.900 auf 40.000 Euro und haben sich somit mehr als verdoppelt. Das führt dazu, dass schätzungsweise fast 14 Millionen Menschen einen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage haben.

Anhebung des Bürgergeldes

Eine weitere Erhöhung betrifft das Bürgergeld, oftmals umgangssprachlich als Hartz IV Bezug bezeichnet. Hier gibt es eine Anhebung um mehr als zehn Prozent, denn Alleinstehende erhalten jetzt 563 Euro monatlich. Demgegenüber bekommen Erwachsene, die in einer Partnerschaft leben, monatlich 506 Euro. Kinder erhalten – je nach Alter – zwischen 357 und 471 Euro.

Mindestausbildungsvergütung wird angehoben

Einen Anstieg gibt es auch bei der Mindestausbildungsvergütung, die im gesamten Bundesgebiet gilt. Azubis müssen jetzt mindestens eine Vergütung in Höhe von 649 Euro im ersten Lehrjahr erhalten. Dieser Betrag steigt mit dem zweiten und dritten Lehrjahr auf mindestens 876 Euro pro Monat ab Beginn des dritten Jahres.

Mehr Geld auch für Rentner

Rentner können sich aller Voraussicht nach ebenfalls über mehr Geld freuen, auch wenn die genaue Höhe noch nicht feststeht. Experten rechnen allerdings damit, dass es eine Rentenerhöhung von wahrscheinlich 3,5 Prozent geben wird. Grundlage ist der Rentenversicherungsbericht 2023, der seitens der Bundesregierung erstellt wird. Die Rentenanpassung würde allerdings erst im Frühjahr dieses Jahres vorgenommen werden.

Weitere Beiträge aus dieser Kategorie

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.