Preissteigerungsrate aktuell bei 6,4 Prozent – Schützen Sachwertanlagen vor Kapitalverlusten?

Die Inflationsrate von momentan 6,4 Prozent bereitet nach wie vor zahlreichen Anlegern Sorgen. Investoren überlegen, wie sie ihr Kapital möglichst vor dem mit der Inflation verbundenen Wertverlust absichern können. Anlage- und Vermögensberater empfehlen in dem Zusammenhang häufig Sachwertanlagen, die einen automatisierten Inflationsschutz beinhalten. Ob diese momentan tatsächlich eine Option sein können, dieser Frage möchten wir im Beitrag näher eingehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zu den bekannten Sachwertanlagen zählen insbesondere Immobilien, Edelmetalle, aber auch Diamanten und Antiquitäten

  • Grundsätzlich beinhalten Sachwerte einen eingebauten Inflationsschutz, sodass sie von Anlegern bei hohen Inflationsraten gerne gewählt werden

  • Für Kleinanleger und Sparer kommen vor allem indirekte Investments in Immobilien sowie die physische Anlage in Gold oder Silber infrage

  • Immobilien haben momentan nicht den guten Inflationsschutz, den sie in der Vergangenheit häufig hatten

Wie erklärt sich der eingebaute Inflationsschutz bei Sachwerten?

Dass Sachwertanlagen einen eingebauten Inflationsschutz haben, ist vielen Investoren bereits bekannt. Häufig können Anleger allerdings nicht erklären, wie es eigentlich zu diesem Schutz bei einer höheren Inflationsrate kommt. Dabei ist die Erläuterung relativ einfach und leicht verständlich. Im Grunde geht es darum, dass Sachwerte, wie zum Beispiel Immobilien, Gold oder auch Diamanten, mehr oder weniger gewöhnliche Waren und Werte sind.

Wenn nun zum Beispiel die Lebensmittelpreise ansteigen, gilt das eben nicht nur für alltägliche Gebrauchs- und Verbrauchsgüter. Normalerweise steigen in solchen Fällen ebenfalls die Preise für sonstige Sachwerte an, wie zum Beispiel:

  • Immobilien

  • Edelmetalle

  • Diamanten

  • Antiquitäten

Wer also zum Beispiel eine Immobilie besitzt, der kann sich zwar nicht über die hohe Inflationsrate freuen, weiß allerdings zumindest, dass normalerweise auch die Immobilienpreise und damit auch der Wert seines Hauses ansteigen.

Edelmetalle als physische Sachwertanlage für zahlreiche Anleger praktikabel

Edelmetalle haben als inflationsgeschützte Sachwerte den großen Vorteil, dass sie sowohl für gewöhnliche Kapitalanleger und Kleinanleger als auch Sparer sehr gut geeignet sind. Das gilt insbesondere für ein physisches Investment, indem Sie Münzen oder Barren kaufen. Der Inflationsschutz ergibt sich ebenfalls aus der Tatsache, dass zum Beispiel Silbermünzen und Goldbarren Sachwerte sind, die bei einer höheren Inflationsrate im Preis steigen. Kaufen können Sie Barren und Münzen aus Silber oder Gold heutzutage vornehmlich bei Edelmetallhändlern, die im Internet ihre Dienste offerieren.

Wie lege ich mein Geld in Immobilien an?

Bei Immobilien ist die Anlage deshalb nicht ganz so einfach, weil zumindest bei einem Direktinvestment deutlich höhere Kapitalsummen benötigt werden. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus kaufen möchten, benötigen Sie fast immer mindestens sechsstelligen Anlagesummen. Deshalb steht den meisten Privatanlegern vor allem der indirektem Weg bereit, um von den Vorteilen einer Immobilienanlage zu profitieren. Dazu stehen insbesondere Immobilienaktien, Immobilienfonds und Indexfonds zur Verfügung.

Inflationsschutz bei Immobilien bröckelt derzeit

Lange Zeit galten Immobilien als das typische Beispiel für eine inflationsgeschützte Anlageform. Aktuell bröckelt dieser eingebaute Inflationsschutz allerdings. Der Grund ist, dass die Immobilienpreise – trotz hoher Inflationsrate von momentan 6,4 Prozent – nicht weiter steigen, wie es in den letzten Jahren der Fall gewesen ist. Stattdessen ist auf einer breiten Ebene sogar ein Sinken der Immobilienpreise zu erkennen. Das allerdings hat für Eigentümer die negative Konsequenz, dass zumindest ein Teil des bisherigen Inflationsschutzes beim Betongold aktuell verlorengeht.

Kann ich mich derzeit für verzinsliche Geldanlagen entscheiden?

Nicht alle Anleger möchten gerne in Sachwerte investieren, weil sie sich zum Beispiel nicht gut am Immobilienmarkt oder am Kunstmarkt auskennen. Dann stellt sich die Frage, ob nicht auch ein Investment in verzinsliche Anlageformen – trotz hoher Inflationsrate – möglich ist. Die Option besteht natürlich. Allerdings sollten Sie bedenken, dass verzinsliche Geldanlagen keinen Inflationsschutz bieten.

Sie sollten daher stets berücksichtigen, dass Sie mit nahezu allen verzinslichen Anlageformen, wie zum Beispiel dem Tagesgeld oder Spareinlagen, momentan reale Kapitalverluste erleiden. Diese ergeben sich daraus, dass die gutgeschriebenen Zinsen fast immer geringer als der Wertverlust durch die Inflation sind.

Rechtliches

Im Folgenden werden wir einige rechtliche Unterschiede zwischen den beiden Gesellschaftsformen GmbH und AG diskutieren:

Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und eine Aktiengesellschaft sind zwei verschiedene Formen von Kapitalgesellschaften im deutschen Recht. Sie unterscheiden sich in ihrer Struktur, in ihren rechtlichen Anforderungen und in der Art und Weise, wie sie ihr Eigenkapital beschaffen.

Bei einer GmbH sind die Eigentumsanteile durch Geschäftsanteile repräsentiert, nicht durch Aktien. Diese Geschäftsanteile sind im Gegensatz zu Aktien in der Regel nicht frei handelbar. Die Gesellschafter einer GmbH haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage und nicht mit ihrem persönlichen Vermögen.

Eine Aktiengesellschaft hingegen gibt Aktien aus, um ihr Eigenkapital zu erhöhen. Diese Aktien repräsentieren Eigentumsanteile an der Gesellschaft und können in der Regel frei gehandelt werden. Aktionäre einer Aktiengesellschaft haften ebenfalls nur bis zur Höhe ihrer Einlage und nicht mit ihrem persönlichen Vermögen.

Letzten Endes hat eine GmbH im eigentlichen Sinne nichts mit Aktien zu tun, da ihre Eigentumsstruktur auf Geschäftsanteilen basiert, nicht auf Aktien. Es ist jedoch möglich, dass eine GmbH in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wird, wenn die Gesellschafter dies wünschen und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In einem solchen Fall würde die GmbH ihre Geschäftsanteile aufgeben und stattdessen Aktien ausgeben.

Bei einer Transaktion, bei der Sie eine GmbH verkaufen, sind bestimmte Formvorschriften einzuhalten. Ein wesentlicher Bestandteil davon ist die Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung des Verkaufs sowie eine erforderliche Änderung im Handelsregister. Mit dem Verkauf der Gesellschaft gehen sämtliche Rechte und Verpflichtungen, die die GmbH besitzt, auf den Erwerber über. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Verpflichtungen innerhalb der Gesellschaft verbleiben und nicht auf das Unternehmen des Käufers oder den Käufer als Privatperson übergehen. Daher ist es unerlässlich, das GmbH-Gesetz und jegliche bestehende Gesellschaftervereinbarungen zu berücksichtigen. Diese spezielle Form eines rechtlichen Verkaufs wird als Share Deal bezeichnet.

Folglich übernimmt der Erwerber zusammen mit der Gesellschaft alle Vermögenswerte, dazu zählen beispielsweise Lagerbestände, Produktionsanlagen und Anlagevermögen. Weiterhin ist es erforderlich, dass die Gesellschaft sämtliche Verpflichtungen, die sie gegenüber Banken oder Lieferanten hat, nachkommt.

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