US-Kartellrecht: Google bleibt intakt, aber unter Auflagen

Im aufsehenerregenden Google Monopolverfahren hat ein US-Gericht eine Zerschlagung des Technologiekonzerns abgelehnt – dennoch bleibt die Entscheidung ein Einschnitt in der Machtverteilung der digitalen Wirtschaft. Der Mutterkonzern Alphabet muss künftig zentrale Daten seiner Suchmaschine für Wettbewerber zugänglich machen. Die Forderung nach einer Abspaltung des Browsers Chrome oder des Betriebssystems Android wurde hingegen zurückgewiesen.
Eingeschränkt, aber nicht enteignet
Das Google Monopolverfahren gilt als eines der bedeutendsten seit dem Fall Microsoft in den späten 1990er-Jahren. Damals wie heute steht die Dominanz eines Technologiekonzerns im Zentrum juristischer Auseinandersetzungen um Wettbewerbsrecht und Markttransparenz. Der zuständige Bundesrichter Amit Mehta entschied nun, dass Google sein Suchmonopol mit unlauteren Mitteln verteidigt habe – jedoch reichten die Argumente der US-Regierung nicht aus, um eine Zerschlagung zu rechtfertigen.
„Ein solcher Schritt wäre über das Ziel hinausgeschossen“, erklärte das Gericht. Damit bleibt der Konzern strukturell unangetastet – dennoch sieht sich Alphabet künftig mit weitreichenden Einschränkungen konfrontiert. Zentrale Daten der Suchmaschine, insbesondere zur KI-gestützten Ergebnisverarbeitung, müssen Wettbewerbern zugänglich gemacht werden.
Keine Exklusivität mehr für die Suche
Ein Kernpunkt der Entscheidung betrifft Exklusivvereinbarungen mit Geräteherstellern. Künftig darf Google keine Verträge mehr abschließen, die es verhindern, alternative Suchmaschinen auf Smartphones oder Laptops vorzuinstallieren. Die bisherige Praxis hatte dazu geführt, dass Google in über 90 Prozent der weltweiten Suchanfragen zum Einsatz kam – ein Wert, der die marktbeherrschende Stellung des Unternehmens deutlich macht.
Zwar ist es dem Unternehmen weiterhin erlaubt, Firmen wie Apple oder Mozilla für die Nutzung der Google-Suche zu entlohnen – eine verpflichtende Auswahlmöglichkeit für Nutzer, wie sie in der EU eingeführt wurde, lehnt das US-Gericht jedoch ab.
Der Streit um geistiges Eigentum
Besonders umstritten im Google Monopolverfahren ist die Freigabe interner Daten, die unter anderem Trainingsdaten für KI-Modelle und Suchalgorithmen umfassen könnten. Konzernchef Sundar Pichai sprach von einer faktischen Enteignung geistigen Eigentums. Aus Unternehmenssicht steht hier das Herzstück der technologischen Infrastruktur auf dem Spiel – aus Sicht des Gerichts jedoch der freie Wettbewerb im digitalen Raum.
Ein Jahrzehnt der Verfahren gegen Big Tech
Der aktuelle Prozess ist Teil eines umfassenderen juristischen Vorgehens gegen große Technologieunternehmen in den USA. Google sieht sich mehreren Klagen gegenüber, unter anderem wegen des App-Stores und der Dominanz im Online-Werbemarkt. Im September steht ein weiteres Verfahren an, das sich mit der Kontrolle über Werbetechnologie befasst – ein Bereich, in dem Alphabet ebenfalls führend ist.
Das US-Justizministerium verfolgt dabei eine Strategie, die unter Präsident Trump begann und auch unter Joe Biden fortgesetzt wurde. Im Visier stehen neben Google auch Amazon, Apple und Meta. Ziel ist es, marktverzerrende Strukturen zu durchbrechen und den Wettbewerb im digitalen Sektor neu zu beleben.
Kein Ende in Sicht
Alphabet kündigte bereits an, in Berufung zu gehen. Die Entscheidung des Gerichts stellt somit keinen endgültigen Abschluss dar, sondern eher einen Etappensieg – sowohl für den Konzern als auch für die Regulierungsbehörden. Für Marktbeobachter bleibt das Google Monopolverfahren ein juristisches Lehrstück über Macht, Regulierung und die Regeln im digitalen Zeitalter.
Der Aktienkurs von Alphabet reagierte zunächst positiv auf das Urteil. Anleger sehen offenbar die Stabilität des Konzerns trotz regulatorischer Eingriffe als sichergestellt an. Langfristig könnte jedoch die Verpflichtung zur Datenfreigabe das Geschäftsmodell verändern – vor allem, wenn Konkurrenten gezielt Schwächen im Algorithmus ausnutzen oder eigene KI-Produkte darauf aufbauen.
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