Kritik an der Bahn-App: Datenschutz bei DB Navigator im Fokus

Kritik an der Bahn-App: Datenschutz bei DB Navigator im Fokus
Die Diskussion um den Datenschutz bei DB Navigator spitzt sich zu: Seit dem 19. Mai 2025 steht die Deutsche Bahn wegen mutmaßlicher Datenschutzverstöße vor Gericht. Hintergrund ist eine Klage des Vereins Digitalcourage, der der Bahn vorwirft, mit der App zu viele persönliche Informationen zu sammeln und diese an Drittunternehmen weiterzuleiten – entgegen der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Was der DB Navigator über seine Nutzer weiß
Die App DB Navigator ist für viele Bahnreisende unverzichtbar. Sie bündelt Funktionen wie Ticketkauf, Fahrplanauskunft und BahnCard-Verwaltung. Doch genau diese Vielseitigkeit bringt laut Kritikern erhebliche Risiken für den Datenschutz mit sich. Der Verein Digitalcourage kritisiert insbesondere, dass selbst bei der Auswahl „nur notwendige Cookies“ weiterhin technisch nicht notwendige Daten erfasst würden.
Laut einer Analyse werden u. a. Start- und Zielbahnhöfe, mitreisende Kinder und Reiseverhalten erhoben. Diese Daten seien oft mit einer eindeutigen Geräte-ID verknüpft – und könnten so Rückschlüsse auf das Nutzerverhalten ermöglichen. Besonders problematisch: Diese Daten werden an Firmen wie Adobe, Google (Crashlytics) und Optimizely weitergeleitet.
Zehn Firmen mit Zugriff – trotz minimaler Nutzung
Die Sicherheitsanalyse, auf die sich die Klage stützt, stammt von IT-Experte Mike Kuketz. Seine Ergebnisse zeigen, dass bis zu zehn externe Dienstleister auf Nutzerdaten zugreifen könnten – selbst dann, wenn kein Ticketkauf stattfindet. Schon die reine Abfrage einer Verbindung reiche aus, um Tracking zu aktivieren. Auch Stiftung Warentest kritisierte 2022, dass der DB Navigator „es mit dem Datenschutz nicht so genau nehme“.
Bahn verteidigt sich mit technischem Argument
Die Deutsche Bahn räumt ein, dass die App Daten erhebt. Dies sei jedoch nötig, um die digitale Infrastruktur stabil und nutzerfreundlich zu gestalten. In einem offiziellen Statement heißt es, dass Daten ausschließlich zur Verbesserung eigener Services verwendet würden – nicht für unerlaubte Werbung. Die Zusammenarbeit mit Adobe, Crashlytics und Optimizely sei gesetzeskonform und diene etwa der Vermeidung von App-Abstürzen oder dem Lastenausgleich bei hohem Verkehrsaufkommen.
Digitale Abhängigkeit statt echter Wahlfreiheit?
Ein zentraler Kritikpunkt bleibt bestehen: Für viele Informationen rund um Zugverbindungen bleibt die App die einzige verlässliche Quelle. Infotafeln und Ansagen an Bahnhöfen sind oft unzureichend. Datenschützer argumentieren daher, dass Nutzer praktisch gezwungen sind, sich auf eine App einzulassen, die aus ihrer Sicht Datenschutzbedenken aufwirft. Besonders betroffen seien Nutzerinnen und Nutzer, die auf freie Betriebssysteme setzen oder bewusst ohne Apple- und Google-Dienste leben.
Die Klage zielt nicht nur auf einen Einzelfall, sondern auf eine grundsätzliche Klärung des Datenschutzes bei DB Navigator. Sollte das Landgericht Frankfurt der Argumentation von Digitalcourage folgen, könnte das Urteil auch weitreichende Auswirkungen auf andere digitale Angebote von Verkehrsunternehmen haben.
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