Experiment bei der Google-Hotelsuche
Vor gut acht Monaten trat das europäische Digitalgesetzes (DMA) in Kraft. Nun startet Google ein Experiment in Deutschland: Die Suchmaschine entfernt bei der Google-Hotelsuche vorübergehend eine Reihe von Angeboten aus den Suchergebnissen.
Kürzung bei den Suchergebnissen
Bei der Suche nach einem Hotel über die Google-Suchmaschine erhält der Suchende eine Liste von Ergebnissen. Bislang werden zunächst drei bezahlte Ergebnisse von Spezialsuchmaschinen und Vergleichsportalen wie Booking.com oder Check24 angezeigt. Danach folgt eine interaktive Karte mit Hotel-Einträgen, der er auf einen Blick den Preis für eine Übernachtung entnehmen kann. Das sind die sogenannten kostenlosen Buchungslinks. Im Anschluss liefern die Ergebnisse weitere Hotel-Einträge, die nicht gesponsert wurden. Im Rahmen des aktuellen Testlaufs werden nun die Karte sowie die kostenlosen Buchungslinks entfernt.
Wettbewerb will direkte Buchungsmöglichkeiten verhindern
In Deutschland, Belgien und Estland fordern Wettbewerber, eine direkte Buchungsmöglichkeit von Hotels über die Google-Suchergebnisse zu verhindern. Dieser Forderung kommt Google mit diesem Test zumindest zeitweise nach. Bereits im März hatte der US-Konzern aufgrund von Beschwerden von Flug-Suchmaschinen wie Kayak seine Flugsuche („Google Flights“) in Europa gänzlich eingestellt.
Der aktuelle Test entfernt einige der Funktionen, die im Mittelpunkt der Debatte standen. Dazu zählte auch die Karte, die die Lage der Hotels anzeigt, sowie die darunter angezeigten Hotelergebnisse. Im Testlauf wird die Google-Hotelsuche stattdessen nun eine Liste einzelner Links zu Websites ohne zusätzliche Funktionen liefern, ähnlich dem alten „zehn blaue Links“-Format, das vor Jahren zum Einsatz kam. Nach Abschluss des Tests will Google die Ergebnisse wieder wie gewohnt anzeigen. Zur Dauer des Tests machte Google keine Angaben.
Bevorzugte Behandlung eigener Angebote nicht erlaubt
Gemäß den Vorgaben des Digital Markets Act (DMA) ist es großen Online-Plattformen untersagt, eigene Angebote zu bevorzugen. Die EU-Kommission identifizierte die Google-Suche als einen der Dienste, die unter die Kategorie „Gatekeeper“ (Torwächter) gemäß der Vorgaben des Digital Markets Acts (DMA) fallen. Sie müssen nun gewisse Vorgaben erfüllen, die mehr Wettbewerb ermöglichen sollen. In den USA muss Google auch seinen Playstore für andere Mitbewerber öffnen.
Google bietet seit Jahren die Option, neben einer Auswahl an Informationen auch konkrete Antworten direkt zu liefern, wenn Nutzer eine Suchanfrage starten. Dies führte wiederholt zu Kritik, unter anderem von Spezialsuchmaschinen, die dem Branchenriesen unfaire Konkurrenz unterstellten. Mit dem aktuellen Experiment möchte Google aufzeigen, dass weder die Verbraucher noch die Hotelbranche von den Forderungen der Wettbewerber profitieren.
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