Mitarbeiter-Benefits und betriebliche Vorsorgelösungen

bnf_podcast_logo

Interview mit Kevin Döllinger von der Infinno Finanzmanagement Gmbh Teil 2:

Sascha Reinhard:
Heute kommen wir zum zweiten Teil des Interviews mit Kevin Döllinger von der Infinno Finanzmanagement GmbH. Wir hatten uns dazu entschlossen, das Interview in zwei Teile zu splitten. Im ersten Teil haben wir ausführlich über die betriebliche Altersvorsorge gesprochen. Kevin ist spezialisiert auf betriebliche Vorsorgekonzepte, betriebliche Altersvorsorge. Eine kurze Zusammenfassung nochmal: Wenn man statt auf die Direktversicherung zu gehen, ein eigenes betriebliches Versorgungswerk entwickelt, kann man zum einen steuerliche Vorteile für seine Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geltend machen, indem es um die Auszahlung geht, und man kann vor allem 78 % mehr monatliche Rente herausholen.

Sehr, sehr spannendes Interview, kann ich nur jedem empfehlen. Jetzt wollen wir uns aber auch den anderen Möglichkeiten widmen, die man als Arbeitgeber hat, um sich aus der Masse hervorzuheben, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und für seine Mitarbeiter wirklich Mehrwerte zu schaffen, die alle steuerlich absetzbar sind, weil sie betriebliche Ausgaben darstellen. Hierzu nochmal Kevin, schön, dass du dir Zeit nimmst für das zweite Interview.

Kevin Döllinger:
Ja, vielen Dank auch für die Einladung, und ich hoffe, ich kann heute noch einmal ein paar Impulse und nützliche Informationen zum Thema Mitarbeiter-Benefits und betriebliche Vorsorgelösungen liefern.

Sascha Reinhard:
Genau, perfekt. Fangen wir doch an mit dem spannenden Thema Gesundheitsbudget. Beim Gesundheitsbudget, wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich als Arbeitgeber einen gewissen monatlichen Betrag festlegen und stelle meinem Mitarbeiter oder meiner Mitarbeiterin ein jährliches Budget zur Verfügung, von dem sie bestimmte Kosten geltend machen kann. Gehe hier bitte mal ein bisschen ins Detail.

Kevin Döllinger:
Ja, genau. Ein Gesundheitsbudget ist, wie du schon gesagt hast, ein Betrag, der jährlich festgelegt wird, den der Mitarbeiter für Gesundheitsausgaben verwenden kann. Du kannst dir das so vorstellen: Der Mitarbeiter geht zum Zahnarzt, lässt eine professionelle Zahnreinigung durchführen. Wenn die Krankenkasse diese nicht bezahlt, muss er sie aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Kosten liegen dabei je nach Region bei ungefähr 80 bis 140 €. Diese 80 bis 140 € kann der Mitarbeiter dann über das Gesundheitsbudget von seinem Arbeitgeber erstatten lassen und bekommt das Geld auch wieder auf sein Konto zurück. Das Schöne daran ist, dass es nicht wie beim Gehalt versteuert werden muss, sondern netto auf das Konto erstattet wird.

Sascha Reinhard:
Kannst du das mal in Zahlen ausdrücken? Sagen wir, der Arbeitgeber setzt 20 € pro Monat an. Welches Budget steht da zur Verfügung?

Kevin Döllinger:
Wenn der Arbeitgeber bereit ist, 20 € im Monat in seine Mitarbeiter zu investieren, dann haben seine Mitarbeiter einen Anspruch auf jährlich bis zu 600 € Gesundheitsbudget-Leistungen.

Sascha Reinhard:
Okay, und hier kann ich dann quasi alles einreichen, oder gibt es da gewisse Begrenzungen?

Kevin Döllinger:
Du kannst tatsächlich alles einreichen, solange du ein Rezept dafür hast. Es spielt keine Rolle, welche Art von Rezept es ist, ob Privatrezepte oder Rezepte vom Hausarzt für Medikamente, bei denen man eine Zuzahlung leisten muss. Oder wenn es heißt, geh zum Physiotherapeuten, der dich wieder fit macht. Diese Rezepte können alle mit dem Gesundheitsbudget abgerechnet werden, es gibt keine Einschränkungen. Wichtig ist nur, dass man ein Rezept bekommen hat.

Sascha Reinhard:
Okay, sehr spannendes Thema. Ein Invest von 20 € pro Monat bedeutet für den Arbeitgeber 240 € jährliches Budget, während dem Arbeitnehmer 600 € jährlich zur Verfügung stehen. Eigentlich muss man ja rechnen, das ist ja sonst netto. Das heißt, brutto steht ein deutlich höherer Wert entgegen. Also definitiv eine Investition, über die sich die Mitarbeiter freuen, und der Arbeitgeber kann sich als verantwortungsbewusst präsentieren.

Ein weiteres spannendes Thema ist die Pflegeversicherung. Ich habe vor kurzem einen Beitrag im ZDF gesehen, in dem es darum ging, dass die Kosten für Pflegeheime im Schnitt um 210 € monatlich gestiegen sind. Das bedeutet eine immense Belastung. Ich glaube, die Kosten lagen bei etwa 2.700 € pro Monat, je nach Pflegegrad. Grundsätzlich muss man sagen, wir altern immer weiter, das ist nichts Neues. In naher Zukunft oder auch in den nächsten 10, 20 Jahren werden immer mehr Menschen pflegebedürftig werden, da wir alle immer älter werden. Gleichzeitig fehlen viele Pflegekräfte, was sehr schade ist, aber auch nachvollziehbar, da in diesem Bereich einfach viel zu wenig bezahlt wird.

Die Situation ist angespannt, und es bleibt zu hoffen, dass die Regierung Möglichkeiten schafft, das Ganze attraktiver zu gestalten, um den Bedarf in Zukunft decken zu können. Das bedeutet aber auch, dass die Kosten immer höher werden. Hier gibt es die Möglichkeit, dass ich als Arbeitgeber eine betriebliche Pflegeversicherung für meine Mitarbeiter abschließe, die einen Teil der Kosten übernimmt. Kannst du hier mal ein Zahlenbeispiel nennen?

Kevin Döllinger:
Ja, sehr gerne. Wenn ich als Arbeitgeber meine Mitarbeiter unterstützen möchte, kann ich beispielsweise 900 € monatliche Zuzahlungen für Pflege leisten, egal ob ambulante oder stationäre Pflege. Dafür zahle ich als Arbeitgeber monatlich einen schmalen Betrag von etwa 30 € und habe meinen Mitarbeitern direkt etwas Gutes getan.

Sascha Reinhard:
Okay, 30 € gegenüber 900 € ist natürlich ein großer Unterschied. Die 900 € bekommt der Mitarbeiter dann quasi auch auf sein Gehalt drauf, oder wie läuft das ab?

Kevin Döllinger:
Die 900 € bekommt der Mitarbeiter direkt auf sein Konto ausgezahlt. Diese müssen nicht versteuert werden, das ist alles mit dem Finanzamt abgeklärt.

Sascha Reinhard:
Okay, sehr gut. Jetzt geht es aber nicht nur um das Monetäre. Oft ist ja auch das Problem, dass ein Mitarbeiter plötzlich einen Pflegefall in der Familie hat. Das können die Eltern, Schwiegereltern oder auch ein Kind sein. Seit 2020 hat man den Anspruch, in Teilzeit zu gehen oder sich bis zu sechs Monate komplett freistellen zu lassen, um alles zu regeln. Das heißt, der Mitarbeiter hat die Tragik, sich um alles Mögliche kümmern zu müssen, und kennt sich in diesem Bereich nicht aus. Gleichzeitig ist das für den Arbeitgeber natürlich schwierig, weil er die Arbeitskraft ersetzen und die Stelle freihalten muss. Auch hier gibt es eine Möglichkeit für den Arbeitgeber, vorzusorgen. Geh bitte genauer darauf ein.

Kevin Döllinger:
Genau, du hast alles richtig gesagt. Als Arbeitgeber kannst du deinen Mitarbeiter so unterstützen, dass er beispielsweise einen Pflegeberater an die Seite gestellt bekommt, der ihm bei Anträgen und Fragen hilft. Der Pflegeberater ist rund um die Uhr für den Mitarbeiter da. Der Mitarbeiter kann diesen anrufen, Fragen stellen, und der Pflegeberater wird ihm die Antworten liefern. Somit muss der Mitarbeiter nicht mehr so viel Zeit investieren, um die richtigen Antworten auf seine Fragen zu finden, sondern kann gleich einen Profi als Ansprechpartner nutzen.

Auf der anderen Seite ist es so, dass der Mitarbeiter bei Anträgen, die er ausfüllen muss, beispielsweise um einen Pflegegrad zu beantragen, ebenfalls Unterstützung bekommt. In Deutschland haben wir ja wirklich einen Papierkrieg, was das angeht, und das kann richtig nerven. Der Pflegeberater hilft dem Mitarbeiter dabei, dass er nicht unnötig Zeit aufwenden muss, sondern genau weiß, welche Unterlagen er benötigt und was er eintragen muss, damit alles durchgeht und funktioniert. Der Pflegeberater unterstützt also auch beim Ausfüllen der Anträge.

Sascha Reinhard:
Okay, und kannst du kurz etwas zu den Kosten sagen?

Kevin Döllinger:
Wenn der Mitarbeiter beispielsweise monatlich 900 € vom Arbeitgeber erstattet bekommt bzw. als Zuschuss erhält, investiert der Arbeitgeber etwa 30 € im Monat dafür.

Sascha Reinhard:
Und in den 30 € ist dann auch die Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge enthalten? Also dieser Pflegeberater, der ist da auch schon mit drin?

Kevin Döllinger:
Ja, genau, alles ist mit drin.

Sascha Reinhard:
Jetzt noch der letzte Punkt, den ich gerne ansprechen würde, weil er ebenfalls sehr spannend ist: die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Kevin, sag uns doch mal bitte etwas dazu. Was gibt es da für Möglichkeiten? Wo liegen die Vorteile?

Kevin Döllinger:
Bei der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es zwei Modelle. Einmal kann der Arbeitgeber grundsätzlich sagen: „Hey, ich biete das an, ich habe dafür einen Rahmenvertrag. Liebe Mitarbeiter, ihr könnt das gerne nutzen.“ Das wäre dann im Rahmen der Entgeltumwandlung. Sprich, der Arbeitnehmer schließt den Vertrag ab und wandelt einen Teil seines Bruttogehalts, wie bei der betrieblichen Altersvorsorge, um und bekommt dadurch Steuer- und Sozialversicherungsvorteile. Er kann die Berufsunfähigkeitsversicherung günstiger abschließen als wenn er sie aus seinem versteuerten Nettoeinkommen bezahlt.

Dann gibt es noch die zweite Variante, die ich persönlich am sinnvollsten finde: Der Arbeitgeber sagt von sich aus: „Hey, wir bezahlen für jeden Mitarbeiter einen gewissen Grundstock an Berufsunfähigkeitsschutz und tragen die Kosten aus unserem Firmenvermögen.“ Das sind dann auch Betriebsausgaben. Diese zwei Möglichkeiten hat der Arbeitgeber grundsätzlich für das Konzept.

Sascha Reinhard:
Kannst du hier ein bisschen auf Zahlen eingehen?

Kevin Döllinger:
Ich habe ein Beispiel mitgebracht. Wenn wir einen 40-jährigen Mitarbeiter haben, der 1.000 € Berufsunfähigkeitsrente absichern möchte, dann kann der Arbeitgeber beispielsweise beim Marktführer den Vertrag anbieten, und das kostet 60 € im Monat. Für unsere Kunden bieten wir bei Infinno ein spezielles Modell an, bei dem wir bei 1.000 € Absicherungshöhe auf etwa 20 € im Monat kommen. Das ist ein deutlicher Unterschied und liegt einfach in der Gestaltung des Vertrages. Deshalb können wir deutlich niedrigere Kosten anbieten. Für den Arbeitgeber ist es sehr interessant, für 20 € einfach alle Mitarbeiter abzusichern, weil er dadurch ein Alleinstellungsmerkmal hat, selbst keine hohen Kosten trägt und dennoch wertvollen Versicherungsschutz anbieten kann.

Wir wissen alle, dass etwa 33 % der Arbeitnehmer berufsunfähig werden, und das kann jeden treffen. Wenn das Einkommen fehlt, wovon lebt man dann? Hier kann der Arbeitgeber wirklich eine essenzielle Unterstützung bieten.

Sascha Reinhard:
Okay, das ist schon mal sehr spannend. Wie sieht es denn aus mit den Gesundheitsfragen, was ja doch immer ein sehr, sehr sensibles Thema ist?

Kevin Döllinger:
Ja, bei den Gesundheitsfragen ist es so: In der Kollektivversicherung, wie es bei der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung normalerweise der Fall ist, haben wir reduzierte oder gar keine Gesundheitsfragen. In unserem Konzept für unsere Arbeitgeber verzichten wir komplett auf die Gesundheitsfragen. Die einzige Voraussetzung, um den Versicherungsschutz zu bekommen, ist, dass man in den letzten sechs Monaten nicht länger als vier Wochen krankgeschrieben war. Dann ist es möglich, jeden zu versichern.

Sascha Reinhard:
Okay, sehr spannend. Also wir haben jetzt vier wirklich sehr interessante Themen aufgegriffen in unseren beiden Interviews. Erstens die betriebliche Altersvorsorge mit bis zu 78 % mehr betrieblicher Zusatzrente. Dann das Gesundheitsbudget, hier nochmal als Zahlenbeispiel: 20 € pro Monat investieren, 600 € Gesundheitsbudget im Jahr zur Verfügung für die Mitarbeiter. Alles, was rezeptpflichtig ist und Zusatzkosten verursacht, kann man dort einreichen.

Dann haben wir die Pflegeversicherung, wo man für relativ kleines Geld hohe Budgets zur Verfügung stellen kann. Dein Beispiel waren, glaube ich, 30 € pro Monat, was 900 € Budget pro Monat bedeutet, das man zusätzlich bekommt, ohne es versteuern zu müssen. Dieses Budget kann zur Bezahlung einer Pflegestation, die nach Hause kommt, für ambulante Pflege oder zur Bezuschussung des Pflegeheims verwendet werden. Gleichzeitig bekommt man einen Pflegeberater zur Verfügung gestellt, und das alles für 30 € pro Monat.

Und dann schließlich die Berufsunfähigkeitsversicherung, die für 20 € pro Monat eine Zusatzleistung von 1.000 € monatlich bietet, wenn der Mitarbeiter berufsunfähig wird. In Summe sind wir bei 100 €, die man monatlich in Mitarbeiter investiert, und man schafft damit sehr viel Mehrwert. Damit kann man sich klar abheben. Man braucht nur den richtigen Partner an der Seite, der einen dabei unterstützt, das Ganze im betrieblichen Versorgungswerk aufzubauen. Es ist sehr spannend, und ich freue mich, dass wir darüber ein so detailliertes Interview geführt haben.

Wenn wir feststellen, dass es noch viel mehr Redebedarf gibt, machen wir einfach ein weiteres Interview. An dieser Stelle, Kevin, noch einmal vielen Dank für deine Zeit. Es hat Spaß gemacht.

Kevin Döllinger:
Sehr gerne! Danke auch für die Einladung, und ich hoffe, ich konnte ein paar Mehrwerte liefern, wie Arbeitgeber das eine oder andere Gute für ihre Mitarbeiter tun können.

 

Den ersten Teil des Interviews findet Ihr hier:

https://bnf.de/videos/warum-die-betriebliche-altersvorsorge-oft-keinen-sinn-macht/

 

Weitere Beiträge aus dieser Kategorie

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.