Verbraucherschützer klagen gegen Meta wegen Facebook-Datendiebstahl

Der Fall zieht erneut große Aufmerksamkeit auf sich: Verbraucherschützer klagen gegen Meta wegen des massiven Facebook-Datendiebstahls aus dem Jahr 2021. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Hanseatischen Oberlandesgericht eine Sammelklage eingereicht, um betroffenen Nutzerinnen und Nutzern zu einer einfacheren Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu verhelfen.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Meta – die Muttergesellschaft von Facebook – ihre Sorgfaltspflichten beim Schutz personenbezogener Daten verletzt hat. Durch eine Sicherheitslücke konnten über mehrere Jahre hinweg Millionen Datensätze abgegriffen werden, darunter Namen, Telefonnummern und Nutzerkennungen. Weltweit sind über 530 Millionen Konten betroffen, davon rund sechs Millionen allein in Deutschland.
Hintergrund: Datendiebstahl bei Facebook
Der Vorfall geht auf den Zeitraum zwischen 2018 und 2019 zurück, als Nutzerprofile über Telefonnummern auffindbar waren. Diese Funktion ermöglichte es, persönliche Informationen automatisiert zu verknüpfen und abzuschöpfen. Die gestohlenen Daten tauchten später im Darknet auf – ein schwerwiegender Verstoß gegen Datenschutzgrundsätze.
Dass nun die Verbraucherschützer gegen Meta klagen, soll für Betroffene eine juristische Grundlage schaffen, um Schadensersatz zu fordern. Der Verband fordert Entschädigungen zwischen 100 und 600 Euro pro Person, abhängig vom Ausmaß des Datenlecks. Die Kläger argumentieren, dass Meta nicht nur unzureichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen, sondern auch verspätet über das Leck informiert habe.
Sammelklage mit Signalwirkung
Bis Anfang Oktober haben sich laut Verbraucherzentrale mehr als 14.000 Betroffene der Klage angeschlossen. Das Verfahren basiert auf der sogenannten Musterfeststellungsklage – einem Instrument, das Verbraucherverbänden ermöglicht, stellvertretend für eine Vielzahl von Geschädigten vorzugehen. Dieses Modell wurde 2018 eingeführt und gilt als rechtliches Pendant zu den US-amerikanischen Sammelklagen.
Im Fall „Verbraucherschützer klagen gegen Meta“ ist das Ziel klar: eine verbindliche Feststellung, dass Meta gegen Datenschutzrecht verstoßen hat. Ein solches Urteil würde es den einzelnen Betroffenen erleichtern, Ansprüche ohne eigene Klageverfahren durchzusetzen oder Entschädigungen im Rahmen eines Vergleichs zu erhalten.
Meta im Fokus europäischer Datenschutzaufsicht
Meta war bereits 2022 von der irischen Datenschutzbehörde mit einer Strafe von 265 Millionen Euro belegt worden. Dennoch laufen in mehreren europäischen Ländern weiterhin Verfahren gegen den Konzern. Die Klage der deutschen Verbraucherschützer reiht sich in eine Serie von juristischen Auseinandersetzungen ein, die das Datenschutzverhalten globaler Tech-Konzerne in den Mittelpunkt rücken.
Dass Verbraucherschützer gegen Meta klagen, zeigt zugleich die wachsende Bedeutung kollektiver Rechtsdurchsetzung in der EU. Während viele Einzelklagen bislang an Beweislast und Prozesskosten scheiterten, schafft das neue Verfahren mehr Rechtssicherheit für Verbraucher.
Öffentliche Verhandlung und Ausblick
Am Freitag befasst sich das Hanseatische Oberlandesgericht zunächst mit formellen Fragen – etwa, ob das Gericht für die Klage zuständig ist. Eine Entscheidung über den weiteren Fortgang wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.
Für Datenschutzexperten gilt das Verfahren als wegweisend: Sollte die Klage Erfolg haben, könnte sie zum Präzedenzfall für künftige Fälle von Datenmissbrauch in sozialen Netzwerken werden. Damit hätte der Fall das Potenzial, weit über Facebook hinaus Wirkung zu entfalten.
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