Condor verliert im Streit um Zubringerflüge gegen Lufthansa

Der langjährige Streit um Zubringerflüge zwischen Condor und Lufthansa hat mit einer entscheidenden Wendung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geendet. Das Gericht kippte die Entscheidung des Bundeskartellamts, die Lufthansa zur Bevorzugung von Condor verpflichtet hatte – ein Rückschlag für den Ferienflieger.
Zentrale Entscheidung des Gerichts
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob Lufthansa verpflichtet sei, Zubringerflüge für Condor-Passagiere weiterhin zu Sonderkonditionen anzubieten. Das OLG Düsseldorf hob die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde wegen Verfahrensfehlern auf – ohne sich inhaltlich zur Marktsituation oder einer möglichen Benachteiligung zu äußern. Für Condor bedeutet das vorerst: kein Anspruch auf Vorzugsbehandlung beim Zugang zu Lufthansa-Flügen.
Zubringerflüge bleiben hart umkämpft
Im Streit um Zubringerflüge ging es um mehr als reine Kooperation. Der Ferienflieger Condor war lange auf Verbindungen von kleineren Flughäfen zu Lufthansa-Drehkreuzen angewiesen, um seine Langstreckenflüge effizient zu füllen. Nach der Kündigung der Zusammenarbeit im Jahr 2021 war diese Option nur noch im Rahmen von Interlining-Abkommen möglich – jedoch ohne bevorzugte Konditionen.
Lufthansa verfolgt seitdem eine klare Strategie: Mit der Tochter Discover Airlines will man den eigenen Marktanteil im touristischen Segment stärken. Eine exklusive Partnerschaft mit Condor passt dabei nicht mehr ins Konzept.
Marktposition und Wettbewerb neu bewertet
Der ursprüngliche Vorwurf des Bundeskartellamts lautete, Lufthansa habe ihre Marktposition missbraucht. Doch mit der aktuellen Entscheidung ist dieser Punkt vom Tisch. Die juristische Bewertung konzentrierte sich auf formale Aspekte und hinterließ offen, ob eine marktbeherrschende Stellung tatsächlich vorliegt.
Experten sehen in der Entwicklung einen Hinweis darauf, dass der Wettbewerb im deutschen Luftverkehr künftig noch stärker durch interne Allianzen und Konzerntochtergesellschaften geprägt sein wird – zulasten kleinerer Anbieter. Der Streit um Zubringerflüge ist damit ein Beispiel für strukturelle Verschiebungen im europäischen Airline-Markt.
Condor prüft weitere Schritte
Condor kündigte an, die Entscheidung genau zu analysieren. Man betonte, dass das Gericht keine inhaltliche Bewertung der wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Lufthansa-Netz vorgenommen habe. Offen bleibt daher, ob juristische Nachfolgeprozesse angestrebt werden.
Der Streit um Zubringerflüge zeigt deutlich: Wer im Luftverkehr ohne eigene Anbindung an zentrale Flughäfen agiert, gerät leicht ins Hintertreffen. Für Condor bleibt die Herausforderung bestehen, neue strategische Partner zu finden oder eigene Infrastrukturen zu stärken.
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