Datenschutzverstöße im Dieselskandal: VW entgeht Millionenstrafe durch Behördenfehler

Datenschutzverstöße im Dieselskandal sollten dem Volkswagen-Konzern ursprünglich ein Bußgeld von 4,3 Millionen Euro einbringen. Doch ein Fehler der Staatsanwaltschaft Hannover hat dies verhindert: Die Beschwerde gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover wurde durch eine fehlende Unterschrift unwirksam – und VW muss die Strafe nicht zahlen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf bürokratische Schwächen und die Herausforderungen bei der juristischen Aufarbeitung von Datenschutzverstößen im Dieselskandal.
Datenschutzverstöße im Dieselskandal bleiben juristisch brisant
Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen Datenschutzverstöße, die im Nachgang des VW-Abgasskandals festgestellt wurden. Der Konzern hatte nach Ansicht des Landesdatenschutzbeauftragten personenbezogene Daten an den US-Kontrollbeauftragten Larry Thompson weitergegeben, ohne die betroffenen Mitarbeiter ausreichend zu informieren – ein klarer Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Genau für diesen Verstoß wurde das Bußgeld verhängt, das nun durch ein Behördenversäumnis hinfällig ist.
Fehlerhafte Beschwerde macht Bußgeld unwirksam
Nachdem das Landgericht Hannover das Bußgeld aufgehoben hatte, legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Allerdings fehlte die erforderliche Unterschrift des zuständigen Staatsanwalts – ein schwerer formeller Fehler. Die Folge: Die Beschwerde wurde zurückgezogen, das Urteil des Landgerichts bleibt bestehen. VW muss das Bußgeld für die Datenschutzverstöße im Dieselskandal nicht zahlen.
Politische Debatte über Justizversagen
Die CDU-Opposition in Niedersachsen kritisierte den Vorfall scharf und sprach von einem gravierenden Justizversagen. Es gehe nicht um ein einfaches Versehen, sondern um einen folgenreichen Fehler mit erheblichen finanziellen Auswirkungen. Die Fraktion fordert eine Aufarbeitung im Rechtsausschuss des Landtags. Auch Datenschützer sehen das Signal kritisch: Verstöße gegen die DSGVO bleiben ohne finanzielle Konsequenzen – das könnte Nachahmer bestärken.
Verwaltungsgericht: Datenschutzrüge teilweise bestätigt
Parallel zum Bußgeldprozess klagte VW auch gegen die zugrunde liegende Rüge des Landesdatenschutzbeauftragten. Das Verwaltungsgericht Hannover hob zwei der fünf ausgesprochenen Verwarnungen auf. Die zentrale Rüge wegen mangelhafter Information der Belegschaft hatte jedoch Bestand. Damit bleibt der Kern der Datenschutzverstöße im Dieselskandal juristisch anerkannt – auch wenn das Bußgeld nicht mehr durchgesetzt wird. VW kann gegen das Urteil noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Dieselskandal bleibt für VW kostspielig
Die Datenschutzverstöße im Dieselskandal sind nur ein Teil der rechtlichen Folgen, die den VW-Konzern seit dem Bekanntwerden der Manipulationen 2015 belasten. Insgesamt kostete der Abgasskandal den Konzern weltweit bereits über 32 Milliarden Euro. Der aktuelle Fall zeigt, dass neben technischen und ethischen Fragen auch juristische Feinheiten über Millionenentscheidungen bestimmen können.
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