Aktiensteuer

Aktiensteuer

Der Markt scheint sich wieder zu erholen, es lohnt sich wieder Aktien zu kaufen. Heutzutage stehen einige Kurse höher denn je und verleiten Menschen dazu, erneut ihr Glück mit Aktienspekulationen zu versuchen. Das wichtigste, was man bei Geschäften mit Aktien bedenken muss, ist dass man auf das investierte Geld dauerhaft verzichten muss.

Man sollte in die Aktien also nur das Geld investieren, was man auch im Alltag im Moment entbehren kann. Der zweite Punkt, den viele im Aktienkaufrausch vergessen – ist der steuerliche Kostenpunkt. In diesem Artikel sind einige Beispiele zu finden, die Ihnen bei einigen Fragen vielleicht helfen könnten.

Welche Steuern zahle ich beim Aktienverkauf?

Seitdem sog. Abgeltungssteuer 2009 eingeführt wurde, zahlt man beim Aktienverkauf Steuern und das nicht wenig: ganze 25% des Aktiengewinns ist an das Finanzamt abzuführen. Weiterhin muss man noch eine Körperschaftssteuer an das Finanzamt abgeben, die ebenfalls von dem Aktiengewinnen mit  25 % berechnet wird. Von der Restsumme entstehen weitere 20 % an sog. Quellensteuern. Diese werden auch als Kapitalertragssteuern bezeichnet. Auf Wunsch erstellt die Bank eine detaillierte Rechnung hierzu.

Da die Banken und Fondsgesellschaften die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ihrer Kunden an Finanzamt automatisch übertragen, ist die Sache für viele hiermit gegessen. Doch es gibt zahlreiche Fälle, in denen Anleger zu viel bezahlte Quellensteuer vom Fiskus wieder zurückholen müssen – oder sollten; und es gibt Situationen, in denen Investoren Kapitalerträge nacherklären müssen. Für Anleger mit geringem Einkommen wie etwa Kinder mit Kapitalerträgen, Studenten oder Rentner kann sich das Ausfüllen der Anlage KAP, sog. Günstigerprüfung lohnen.

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