Immobilienkredit absichern: Diese Sicherheiten wollen Banken wirklich

In dem Bereich der Banken Baufinanzierung wird häufig der Fehler begangen, dass man sich für das erstbeste Angebot entscheidet. Warum sollte man sich auch an eine andere Bank wenden, wenn man mit der altbekannten Hausbank doch zufrieden ist? Hinsichtlich der Konditionen sind solche Gedanken allerdings Fehl am Platz. Denn selbst wenn man bei seiner Bank bleiben möchte, sollte man nach günstigeren Angeboten suchen. Kann man bei der Verhandlung nämlich auf günstigere Angebote hinweisen, wird der Kreditgeber unter Umständen dazu bereit sein, ebenfalls ein besseres Angebot zu unterbreiten.

Damit der Banken Baufinanzierung – Vergleich Sinn macht, müssen die Basisdaten grundsätzlich identisch sein. Das heißt: Sowohl die Kreditsumme als auch die Zinsbindung sollte stets gleich sein, wenn man sich von den verschiedenen Banken ein Angebot einholt.

Hinsichtlich der anfänglichen Tilgung darf man sich hingegen gerne verschiedene Angebote besorgen. Die Hauptaufmerksamkeit des Interessenten richtet sich dann natürlich auf den Effektivzins. Schließlich möchte man in den Genuss eines möglichst günstigen Kredits kommen. Nachdem man die Angebote der verschiedenen Banken eingeholt hat, sind diese schriftlich festzuhalten. Das günstigste Angebot wird schließlich als Maßstab genommen.

Gegenüber seiner Bank wird man dann in den verschiedenen Punkten bessere Konditionen aushandeln können. Sollte die Verhandlung hingegen scheitern, wendet man sich eben an den Kreditgeber mit dem besten Angebot. Schließlich ist es auch im Bereich der Banken Baufinanzierung jederzeit möglich, sich an eine alternative Bank zu wenden.

Immobilienfinanzierung per Fremdkapital: Der Immobilienkredit

Eine Immobilienfinanzierung verlangt im Regelfall auch nach Fremdkapital. Schließlich reicht das Eigenkapital nur bei den wenigsten Menschen aus, um hiermit das gesamte Eigenheim zu finanzieren. Stellt sich also die Frage, an welchen Kreditgeber man sich diesbezüglich wenden sollte. Im Regelfall empfiehlt sich noch immer die Hausbank, die entweder selber den Kredit vergibt oder den Interessenten an eine spezielle Hypothekenbank weiterleitet.

Damit der Kreditgeber ein Darlehen vergibt, stellt man ihm eine Grundschuld zur Verfügung. Sofern der Kredit bewilligt wurde, erfolgt die Rückzahlung per einheitlichen Monatsraten, wobei sich die Tilgung auf maximal drei Prozent im Jahr beläuft.

Bei Vergabe des Darlehens wird zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer eine Zinsfestschreibungsfrist vereinbart. Während dieser Zeit sind beide Vertragsparteien an den vereinbarten Zinssatz gebunden und die Bank darf diesbezüglich keine Änderungen vornehmen. Erst nach Ablauf der Frist wird der Zinssatz neu bemessen, was einen höheren Prozentsatz zur Folge haben kann und die Immobilienfinanzierung somit kostspieliger macht. Aus diesem Grund sollte man grundsätzlich auf eine längere Zinsfestschreibungsfrist bestehen. Sollte diese nur kurzfristig ausgelegt sein,würden die Zinsen zwar erst einmal geringer ausfallen, dafür ist aber jederzeit mit Erhöhungen zu rechnen, was durchaus zu finanziellen Engpässen führen könnte.

Sollte es während der Laufzeit zu einem plötzlichen Geldzufluss kommen (zum Beispiel durch eine Erbschaft), wird man diesen Betrag natürlich ebenfalls für die Tilgung verwenden wollen. Während der Zinsfestschreibungsfrist ist dies allerdings nur möglich, sofern eine Sondertilgungsklausel vereinbart wurde. Sollte eine solche Vereinbarung vorliegen, darf sich die zusätzliche Tilgung auf bis zu 5 Prozent des Gesamtbetrages belaufen. Da die Immobilienfinanzierung hierdurch beschleunigt wird, ist solch eine Maßnahme grundsätzlich zu empfehlen.

Wie viel Fremdkapital man überhaupt benötigt, hängt maßgeblich vom Kaufpreis der Immobilie ab. Wichtig ist, nicht zu viel dafür zu bezahlen. Eine Immobilienbewertung kann bei der Wertermittlung helfen, ob es überhaupt sinnvoll ist, diese Immobilie mit Fremdkapital zu kaufen.

Der Kreditvertrag mit der finanzierenden Bank

Sofern die Immobilienfinanzierung mit einem Darlehen einer Bank realisiert wird, muss ein Darlehensvertrag unterschrieben werden. Dabei ist grundsätzlich eine schriftliche Form vorgeschrieben. Ein elektronischer Vertragsabschluss ist somit nicht möglich.

Grundsätzlich beruht ein solcher Vertrag auf das BGB (dem Bürgergesetzbuch). Hinsichtlich des Inhaltes gibt es hierbei genaue Vorschriften, die grundsätzlich einzuhalten sind. Zuallererst muss dabei natürlich die Höhe der Darlehens niedergeschrieben werden. Darunter wird für gewöhnlich die Art der Rückzahlung festgehalten. Hierzu zählen natürlich auch die Angaben zu der Zinshöhe und der Zinsfestschreibungsfrist. Weitere Angaben sind hinsichtlich einer möglichen Vertragsbeendigung zu machen.

Die Versicherungen werden ebenfalls im Vertrag aufgenommen. Dazu zählt zum Beispiel die Gebäudeversicherung, die quasi bei jeder Immobilienfinanzierung per Bankdarlehen vorhanden ist. Darüber hinaus werden auch noch einmal die hinterlegten Sicherheiten niedergeschrieben. Sollte die Sicherheit also zum Beispiel aus einem Grundbuch-Eintrag bestehen, was für gewöhnlich zutrifft, wird dies im Vertragsformular festgehalten.

Bevor man solch ein Vertragsformular dann schließlich unterschreibt, sollte man noch einmal Punkt für Punkt prüfen, ob der vertragliche Inhalt wirklich der mündlichen Vereinbarung entspricht. Im Idealfall nimmt man den Vertrag hierfür noch einmal mit nach Hause und prüft alles ganz genau. Sollte man dies nämlich in der Bank tun, während der Bankangestellte wartend gegenüber sitzt, wird man sich unter Druck gesetzt fühlen und vorschnell unterschreiben. Die Banken haben auch grundsätzlich Verständnis dafür, dass man sich zu Hause noch einmal mit dem Vertrag auseinandersetzen möchte. Sobald das unterschriebene Formular dann schließlich zurückgegeben wurde, wird die Immobilienfinanzierung seinen Lauf nehmen.

So wichtig sind entsprechende Sicherheiten

Bei einer jeden Banken Baufinanzierung, also einer Immobilienfinanzierung mit Fremdkapital, wird der Kreditgeber auf Sicherheiten bestehen. Im Regelfall lässt sich die Bank ins Grundbuch der erworbenen bzw. erbauten Immobilie mit eintragen, was zur Folge hat, dass der Kreditgeber zum Mitbesitzer des Eigenheimes wird. Sollte die Finanzierung also scheitern, wäre die Bank dazu berechtigt, eine Zwangsvollstreckung durchzuführen, um auf diese Art und Weise das geliehene Geld zurück zu bekommen.

Die Grundschuld bleibt bis zum Zeitpunkt der vollständigen Tilgung erhalten. Der Grundbucheintrag wird allerdings nicht automatisch erloschen. Möchte man den entsprechenden Eintrag also streichen lassen, muss es zu einer Aktualisierung im Grundbuch kommen. Hierdurch entstehen allerdings zusätzliche Kosten (bis zu 1.000 Euro), die man auch problemlos einsparen kann. Juristisch betrachtet ist es nämlich völlig ausreichend, sich von der Bank schriftlich bestätigen zu lassen, dass sie auf die Grundschuld verzichten.

Das etablierte Grundschulden System lässt sich allerdings nicht nur bei einer Immobilienfinanzierung nutzen. Möchte man zum Beispiel einen Kredit aufnehmen, um eine Renovierung zu finanzieren oder teure Möbelstücke zu erwerben, kann der Grundbuch – Eintrag erneut als Sicherheit genutzt werden. Im Regelfall wird man hierdurch sogar günstigere Konditionen erhalten, woraus sich die Tatsache ergibt, dass diese Option durchaus von Vorteil ist. Allerdings empfinden es manche Hausbesitzer als unangenehm, das abbezahlte Haus erneut mit einer Hypothek zu belasten. Jeder Hausbesitzer sollte also selber entscheiden, ob er wirklich dazu bereit ist, nach Abschluss der Banken Baufinanzierung eine weitere Grundschuld auf sich zu nehmen.

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